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ATZ-Reha

von Jürgen21.03.2010 | 17:55
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Hallo und eine Nachfrage zu diesem Thema. Eine med. Reha sollte doch mindestens den Erhalt der Arbeitskraft bewirken. Wenn man also arbeitsfähig eine Reha ohne Aufforderung bewilligt bekommt, warum sollte man dann im Anschluss arbeitsunfähig sein und sogar eine EM-Rente erhalten. Zudem man ja im ATZ-Blockmodell vielleicht nur noch ein Jahr oder ein paar Monate bis zur Freistellung arbeiten muss? Ein Störfall wäre da doch für alle Seiten eine Katastrophe! Gruß Jürgen

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Während der aktiven Phase einer Altersteilzeit können Versicherte Leistungen zur med. Rehabilitation erhalten, soweit sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in den nächsten sechs Monaten nicht in die passive Phase der Altersteilzeit gehen. Werden Anträge auf Leistungen zur med. Rehabilitation gestellt, ohne dass die gesetzliche Krankenkasse zur Antragstellung aufgefordert hat, ist der Versicherte in seinem Gestaltungsrecht nicht eingeschränkt. Folgendes ist damit gemeint: sollte die Reha-Maßnahme nicht erfolgreich gewesen sein oder sollte gar der Antrag auf solche Leistungen mangels Erfolgsaussicht abgelehnt worden sein, bietet die Rentenversicherung ein Rentenverfahren an, wenn eine Erwerbsminderung im Raume steht. Es ist dann dem Versicherten freigestellt, dieses Rentenverfahren durchzuführen (also den übersandten Antrag auszufüllen und zurückzuschicken) oder dies eben nicht zu tun. Tut er es nicht, schließt die Rentenversicherung das Verfahren damit ab, es sei denn, die zuständige gesetzliche Krankenkasse würde noch während dieses Verfahrens das Gestaltungsrecht des Versicherten einschränken. In diesem Fall, wie auch in Fällen, in denen die Krankenkasse zur Antragstellung einer Reha-Maßnahme aufgefordert hat, weil nach der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Gutachten die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erheblich gefährdet oder schon gemindert ist, ist der Versicherte verpflichtet, ein von der Rentenversicherung in diesem Zusammenhang angebotenes Rentenverfahren zu betreiben. Die Rentenversicherung würde dann im Rentenverfahren in eigener Zuständigkeit feststellen, ob eine Erwerbsminderung eingetreten ist.

Ich denke, Ihre Befürchtungen sind unbegründet. Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, um Ihre Erwerbsfähigkeit zur erhalten oder wiederherzustellen. Eine Rente wegen Erwerbsminderung käme also erst dann in Betracht, wenn Rehabilitationsleistungen eine Erwerbsmindenderung nicht beseitigen konnten oder nicht beseitigen werden.

5 Antworten

Axelam 21.03.2010 | 18:10
Reha ohne Aufforderung, also ohne eigene Antragsstellung kann ich mir nicht vorstellen. Sollte die Krankenkasse dazu aufgefordert haben, hätten sie den Antrag nicht stellen müssen. Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden, diesen können sie jedoch zurückziehen. Die Arbeitsunfähigkeit gilt nicht bis zum St.-Nimmerleinstag sondern bis zum Ende der Reha. Gehen sie wieder arbeiten, gibt es kein Problem. Sie werden doch nicht zwangsberentet!
Wolfgangam 21.03.2010 | 18:51
Hallo Jürgen, > Eine med. Reha sollte doch mindestens den Erhalt der Arbeitskraft bewirken. Sollte (sonst würde sie gar nicht erst bewilligt werden oder zumindest das Ziel haben, eine bestehene Minderung/Verschlechterung abzuwenden bzw. wieder herzustellen)...wo nix mehr zu reparieren ist, kann der Reha-Arzt auch nichts anderes feststellen. > warum sollte man dann im Anschluss arbeitsunfähig sein Das haben Sie sicher auch den Arzt beim Abschlussgespräch gefragt. > Zudem man ja im ATZ-Blockmodell Passiv- wie Aktivphase - derartige Aktionen können schon mal zum Bumerang werden. > Ein Störfall wäre da doch für alle Seiten eine Katastrophe! Nicht für den Arbeitgeber, der rechnet es einfach durch und lässt sich ggf. zu viel gezahlte EUR von Ihnen erstatten. ABER Jürgen, das weiß man doch vorher - die 'Kur' als nur schönen Mitnahmeeffekt in dieser Situation, da fragt man vorher mal nach, wo das hinführen kann. Gruß w. PS: Sie können natürlich dem AU-Befund widersprechen ...
Wolfgangam 21.03.2010 | 20:06
Hallo Jürgen, so wie Sie es schreiben, kann es Ihnen sicher nutzen, ohne Probleme ...kann, daran zu denken, dass Sie doch au entlassen werden, die DRV die Wahlmöglichkeit Reha -> EM-Rente hinterherschickt, die KK auf den Zug aufspringt - hört sich zunächst unwahrscheinlich an. Ein 'Rest-Risko' ist allerdings da, gegen das Sie sich im Falle eines Falles mit Händen und Rücken wehren sollten, wenn Ihnen der Reha-Arzt beim Abschlussbericht tief in die Augen schaut. Nein, ich will ich Ihnen keine Angst mache - ich kenn nur die/ein paar wenige Ergebnisse der Reha in ATZ und Störfall folgend ...pauschal kann man dazu keine Aussage machen. Gruß w.
Jürgenam 21.03.2010 | 19:42
Zunächst Danke für die Antworten, Natürlich habe ich den Antrag auf med. Reha gestellt.Aber ich bin nicht durch KK dazu aufgefordert worden.Vielleicht habe ich mich fasch ausgedrückt. Ich habe die Reha noch gar nicht angetreten, bin jetzt nicht AU und möchte nur eine Verbesserung meiner Beschwerden erreichen, um eben die "restliche " Arbeitszeit besser meistern zu können. Warum sollte das zu einem Bumerang werden, also in eine EM-Rente münden? Ich habe natürlich vor anschließend wieder zu arbeiten, so wie ich das vorher mit den Beschwerden auch getan habe. Gruß Jürgen
Jürgenam 22.03.2010 | 19:00
Ich kann jetzt beruhigter zur Reha fahren und bedanke mich für die Antworten. Gruß Jürgen
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