Die Personen, die im Jahr 1958 geboren wurden, dürfen die abschlagsfreie Altersrente an besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Jahre Wartezeit) mit 64 Jahren in Anspruch nehmen. Dies wäre also im Jahr 2022 der Fall.
Das Datum 01.04.2024 ist bestimmt der Beginn Ihrer Regelaltersrente. Dieser Rentenbeginn wird routinemäßig in den Renteninformationen ausgewiesen. In den Renteninformationen wird nie auf die Möglichkeiten einer vorzeitigen Altersrente eingegangen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag in einer Rentenauskunft mit.
Kurz und knapp an den Fragesteller:
Eines vorweg. Eine ATZ-Rente gibt es nicht.
Jahrgang 1958 bedeutet reguläre Altersrente mit 66 Jahren.
Das Jahr 2024 ist richtig. Eine vorzeitige abschlagsfreie
Rente mit mindestens 45 Jahren Beitragszeiten. (Besonders
langjährig Versicherter) ist frühestens mit dem 64. Lebensjahr zu beanspruchen. Eine Rente mit 63 Jahren ist allerdings auch möglich bei mindestens 35 Beitragsjahren, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent behaftet.
Alles was vor dem 64. Lebensjahr beantragt wird ist mit
entsprechenden Abschlägen zu akzeptieren. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Wenn Ihre ATZ-Zeit nicht bis zu dem Monat greift, wo Sie Ihren 64. Geburtstag feiern, müssen Sie halt vom Ersparten die Zeit überbrücken, eventuell mit einem Minijobs, der ebenfalls
als Zurechnungszeit gewertet wird, bis zur Vollendung des
64. Lebensjahres. Alles Andere ist Wunschdenken, Fehlinformation von Dritten oder die Altersteilzeit nicht
richtig durchgerechnet. In Ihrer Renteninformation stand
es ja bereits.
> "Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass Ihr derzeitiger Arbeitgeber Sie ziemlich schnell loswerden will. Warum bietet er nicht gleich 6 Jahre ATZ an?"
Mitarbeiter einigermaßen sozialverträglich loszuwerden ist natürlich die Hauptmotivation der ATZ. Bin auch in ATZ, bei meinem süddeutschen Elektrokonzern galt die strikte Regel "Ende zum frühestmöglichen Rentenbeginn", also 63 mit Abschlägen.
Habe ich trotzdem unterschrieben und bereue es auch nicht. Wenn dann noch eine Abfindung gezahlt wird, kann man die für freiwillige RV-Beiträge nutzen (Vordruck V0210) und den Abschlag so rechnerisch verringern (wovon ein Großteil durch Steuerminderung gegenfinanziert ist).
Spätestens in ATZ lohnt es sich, Begriffe wie "Sonderausgaben Altersvorsorge" und "Höchstbeitrag Knappschaft" kennenzulernen.... ;^)
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