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Experten-Antwort

ATZ - Rente - Schwerbehinderung

von Brigitte01.03.2013 | 16:48
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7 Antworten

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Guten Tag! ich habe z.Zt. eine Schwerbehinderung von 80 % befristet bis August 2017. Geb. bin ich am 12.12.1955. Da ich seit meinem 14. Lj fast durchgängig berufstätig war (ausgen. Kindererziehungszeiten) habe ich bereits mit Beendigung des 59. Lj. 45 Beitragsjahre erfüllt, so dass ich ohne SB mit 65 J am 1.1.2021 abschlagsfrei in Rente gehen könnte. Beantrage ich jedoch vorher Rente wegen Schwerbehinderung, könnte ich erst mit 63 J und 9 Monate abschlagsfreiin Rente gehen, obwohl ich die 45 Beitragsjahte bereits mit 63 Jahren erfüllt habe. Ich finde, dass dies ungerecht ist. Desweiteren würde mich interessieren, ob ich - falls ich als schwerbehinderte Person einen ATZ-Vertrag abschließe, mit zusätzlichen Benachteiligungen zu rechnen habe. Vielen Dank für die Rückmeldungen

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Brigitte,

die Vereinbarung einer Altersteilzeit können Sie auf die gewünschte Rente hin abstimmen. Der Arbeitgeber muss während Ihrer Altersteilzeitphase den halbierten Verdienst um mindestens 20 Prozent aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Regelmäßig werden während der Altersteilzeit somiit reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Tipp: Wenden Sie sich vor Vertragsabschluss an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um sich zu den Auswirkungen der Altersteilzeit zu informieren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Brigitte,

die Vereinbarung einer Altersteilzeit können Sie auf die gewünschte Rente hin abstimmen. Der Arbeitgeber muss während Ihrer Altersteilzeitphase den halbierten Verdienst um mindestens 20 Prozent aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Regelmäßig werden während der Altersteilzeit somiit reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Tipp: Wenden Sie sich vor Vertragsabschluss an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um sich zu den Auswirkungen der Altersteilzeit zu informieren.

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5 Antworten

Arbeiteram 01.03.2013 | 18:55
Sie können als Schwerbehinderter 1 Jahr und 3 Monate früher in Rente gehen, wo sehen Sie da eine Benachteiligung ?
KSCam 02.03.2013 | 15:43
Auch ich kann keine objektive Benachteiligung erkennen - Sie können als Schwerbehinderte sowohl mit als auch ohne Abschlag früher in Rente als wenn Sie nicht schwerbehindert sind. Und wenn Sie den ATZ Vertrag unterschreiben kennen Sie die Bedingungen ebenfalls - es zwingt Sie keiner einen Vertrag zu unterschreiben. Das ist also schonmal kein Nachteil. Alles andere bleibt abzuwarten, fragen Sie die Politiker der verschiedenen Parteien ob und inwiefern diese die heutigen Gesetze ändern wollen, bis Sie in Rente gehen.
Miraam 02.03.2013 | 18:41
Brigitte das ist so, bei mir ist das auch so ähnlich. KSC hat damals meine Frage auch nicht verstanden. Der Vorteil für Schwerbeh. wurde gekürzt, es sind keine 2 J. mehr Unterschied ohne Abschlag. Wenn wir bis 63J. u 9 Mon. arbeiten müssen, sind das bis 65 J. keine 2 J. mehr so wie es früher war. Nicht Schwerbeh. sehen das natürlich nicht so wie wir.
Brigitteam 02.03.2013 | 19:54
Liebe Mira, vielen dank für die Rückmeldung. Ich glaube auch, dass ein Mensch ohne Schwerbehinderung gar nicht verstehen kann, worum es uns geht! Schließlich sind wir nicht ohne Grund schwerbehindert, meist hat man ja eine schwere Erkrankung hinter sich. Ich finde es einfach ungerecht, dass die 9 Monate angehängt werden, obwohl die Zeiten mehr als erfüllt sind. Bei einer Bekannten ist es noch eklatanter. Nachdem sie 7 Jahre jünger ist, "darf" sie mit 63 und 16 Monaten, also gerade mal noch 8 Monate früher abschlagsfrei in Rente gehen als jemand ohne Schwerbehinderung. Zudem reduziert sich die zu erwartende Altersrente sowieso mit jedem Monat, den man früher in Rente geht. Rechnet man dann noch die Abschläge weg, bleibt nicht mehr viel übrig. Ich wünsch Dir alles Gute, Brigitte
GDB100am 02.03.2013 | 20:37
@Mirja, bitte korrekt schreiben, es handelt sich um keinen "Vorteil", daß man als schwerbehinderter früher in Rente geht. Sondern um einen "Nachteilsausgleich". Der wurde deshalb ersonnen, weil man als Schwerbehinderter sein ganzes Leben im Beruf benachteiligt wird. Sei es beim Verdienst, bei der Beförderung usw. Das sind alles "Nachteile" die sich gewaltig aufsummieren.
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