Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ATZ Rentenbeiträge

von Alfons28.11.2009 | 16:08
1010 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich verdiene z.Z ca. 2000 € Brutto und möchte nun in Altersteilzeit gehen für insgesamt 8 Jahre. Wie hoch ist mein rentenversicherungspflichtiges Entgelt und meine Rentenpunkte( im Osten) für die nächsten 8 Jahre? Zahlt mein Arbeitgeber Rentenbeiträge auf 90% von 2000€ (also 1800 €)und ich nur Rentenbeiträge auf 1000 €? Wie ist dieser § 3 1 b ATZ zu verstehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Alfons,

ergänzend zum Beitrag von Wolfgang bleibt noch festzustellen:

1. Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob dieser Ihnen überhaupt 8 Jahre ATZ angebietet.

2. Das ATG (Altersteilzeitgesetz) gilt für die neuen Bundesländer wie für die alten Bundesländer ohne Ausnahmeregelung. Das bedeutet, dass grundsätzlich aus 90 % des bisherigen RV-pflichtigen Entgelts Beiträge zu zahlen sind. Achtung: Klären Sie ab, ob ggfs. Ihr Arbeitgeber aufgrund betrieblicher oder tariflicher Regelungen mehr bezahlt.

3. Der von Wolfgang ziertierten Artikel ist insofern auf die neuen Bundesländer zu ergänzen, dass für die neuen Länder eine geringere Beitragsbemessungsgrenze gilt. Dies dürfte aber bei dem von Ihnen als Beispiel angeführten Entgelt von 2000 Euro kein Problem sein.

4.

Die Entgeltpunkte würden sich wie folgt berechnen:

Beitragspflichtiges Entgelt x Umrechnungsfaktor Anlage 10 x aktueller Rentenwert Ost

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026