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Experten-Antwort

ATZ Ruhephase Hinzuverdienst bei gleichen Arbeitgeber

von Denzel25.05.2023 | 07:14
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, irgendwie findet man keine klaren Aussagen darüber, ob und wieviel man in der Ruhephase beim gleichen Arbeitgeber hinzuverdienen darf. Die Hinzuverdienstgrenzen sind ja zum 1.1.2023 gefallen. Daher meine Fragen: 1. Darf ich bei meinem Arbeitgeber in der Ruhephase weiterhin arbeiten? 2. Aktuell könnten sich beide Parteien einen Halbtagsjob in der Ruhephase vorstellen. 3. Welche Auswirkungen hat eine solche Regelung, wenn sie denn überhaupt möglich ist, auf die Endgeldzahlungen (Aufstockungsbetrag etc.)? Vorab herzlichen Dank für Eure ANtworten Gruß Denzel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Denzel,

Hinzuverdienst ist nur beim Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung relevant. Da sie in Altersteilzeit sind, beziehen Sie aber offensichtlich noch keine Rente.

Die Frage, ob Sie einen Minijob beim selben Arbeitgeber ausüben können, ist eine arbeitsrechtliche Frage, zu der wir uns in diesem Forum nicht äußern dürfen. Es handelt sich hier ausschließlich um ein Rentenforum.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Mondkindam 25.05.2023 | 07:29
Die Hinzuverdienstgrenzen gelten für die Altersrente und haben mit Ihrem arbeitsrechtlichen Problem rein gar nichts zu tun.
Schadeam 25.05.2023 | 12:47
Hier werden mal wieder Äpfel (= Zuverdienst neben einer Altersrente) mit Birnen (= Zusätzliche Arbeit eines Arbeitnehmers) munter vermischt. Eines hat mit dem anderen gar nichts zu tun! Das sind komplett unterschiedliche Rechtsgebiete. Mit Ihrem Arbeitgeber können Sie den bestehenden ATZ jederzeit ändern, stornieren, verlängern oder was auch immer - das hat aber alles mit der Rente und dem Anliegen dieses Forums überhaupt nichts zu tun.
Werner67am 25.05.2023 | 12:36
... und eine Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber geht sowieso nicht. Der zusätzliche Verdienst wäre mit dem Altersteilzeit-Gehalt zusammenzusrechnen und damit stimmt dann die gesamte Berechnung für die Altersteilzeit nicht mehr. Ein Hinzuverdienst ist somit nur bei einem anderen Arbeitgeber möglich.
Denzelam 30.05.2023 | 09:47
Herzlichen Dank für die Antworten.
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