Hallo Denzel,
Hinzuverdienst ist nur beim Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung relevant. Da sie in Altersteilzeit sind, beziehen Sie aber offensichtlich noch keine Rente.
Die Frage, ob Sie einen Minijob beim selben Arbeitgeber ausüben können, ist eine arbeitsrechtliche Frage, zu der wir uns in diesem Forum nicht äußern dürfen. Es handelt sich hier ausschließlich um ein Rentenforum.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung