Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

ATZ überstunden ausbezahlen

von wolf04.02.2009 | 20:41
2198 Ansichten
2 Antworten
Ich bin im aktiven Teil der Altersteilzeit und kann nur einen Teil der angesparten Überstunden bis zum Erreichen der passiven Phase als Freizeit nehmen. Darf der verbleibende Teil der Überstunden unter Berücksichtigung der 400 € Hinzuverdienstgrenze monatlich bis zum Ende der ATZ ausbezahlt werden ;und entstehen dadurch bei der Rente Nachteile?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.02.2009 | 10:11

Da die Überstunden bereits im bestehenden Beschäftigungsverhältnis erarbeitet wurden, ist mir nicht ganz klar, wie diese in einen Minijob neben der weiterhin bestehenden Hauptbeschäftigung in der Freistellungsphase umgewandelt werden sollen. Meines Erachtens ist dies nicht möglich. Vielmehr wären die Überstunden innerhalb des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu vergüten.

Unabhängig davon kann ich die Zulässigkeit eines Minijobs während Altersteilzeit nicht abschließend beurteilen. Es gibt Ausnahmen zu beachten. Nach Vorlage des Altersteilzeitvertrages bei Ihrem Rententräger (bei Förderfällen: Agentur für Arbeit) erhalten Sie eine entsprechende Stellungnahme.

1 Antworten

Winfridam 05.02.2009 | 07:39
Eine Bezahlung von Überstunden würde, in der Freistellung, eine Beschäftigung beim gleichem Arbeitgeber sein. Eine Beschäftigung auch auf 400€ beim gleichem Arbeitgeber in der Freistellung der Altersteilzeit ist NICHT zulässig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026