Im Jahr 1954 Geborene können bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen mit Vollendung des 63. Lebensjahres einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten machen, wenn der Vertrauensschutz (Altersteilzeitarbeitsvertrag vor und Schwerbehinderung am 01.01.2007) vorliegt.