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Experten-Antwort

ATZ und 50% Behinderung

von Sofia21.10.2010 | 17:20
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6 Antworten

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Bin Jahrgang 6-54, seit 2009 in ATZ, langjährig versichert, Vertrauensschutz. Wann kann ich frühestens ohne Abzüge in Rente wenn ich einen Behindertenausweis von 50% habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Jahr 1954 Geborene können bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen mit Vollendung des 63. Lebensjahres einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten machen, wenn der Vertrauensschutz (Altersteilzeitarbeitsvertrag vor und Schwerbehinderung am 01.01.2007) vorliegt.

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5 Antworten

Petraam 21.10.2010 | 20:38
Das steht in Ihrem ATZ drin
Maria2010am 23.10.2010 | 17:54
--- und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die 50% im Jahr 2007 noch nicht bestanden haben?
W*lfgangam 21.10.2010 | 20:04
Hallo Sofia, wenn Sie den Vertrauensschutz - vor 2007 ATZ vereinbart und - am 01.01.2007 GdB 50 % haben, bleibt es bei dem ungekürzten Zugang zur Altersrente für Schwerbehinderte ab 63. Wenn Sie diesen Vertrauensschutz haben - wie Sie sagen - steht es in Ihrer letzten Rentenauskunft (nach 2006 erstellt) genauso drin. Gruß w.
W*lfgangam 21.10.2010 | 21:54
Hallo Petra, Sie denken freundlicherweise noch mal über Ihren unvollendeten Satz nach ;-) Der ATZ-Vertrag, das AltTZG, noch eine betrieblicher ATZ-Bestimmung beinhalt konkrete UND individuell sich ändernde Regelungen über einen frühestmöglichen ungekürzten Rentenbeginn - nur, was passiert, wenn ein ungekürzter Rentenbeginn (auch nachträglich, wegen z. B. Schwerbehinderung) möglich ist. ATZ-Verträge sind/waren bei Abschluss an dem aktuellen Sachverhalt auszurichten (hier: Schwerbehinderung zum Zeitpunkt X, oder auch nicht) - wenn sich die Voraussetzungen ändern, ändern sich auch die ATZ-Bedingungen ('plötzlich' Schwerbehinderung) ...Sofias Frage deutet darauf hin, dass die Schwerbehinderteneigenschaft bei ATZ-Vereinbarung noch nicht bestand (ansonsten wüsste sie Bescheid, was mit Rente ist) und sich nun neu orientieren muss. Dazu - wie so oft - sucht sie die nächste Beratungsstelle auf !! Gruß w. ...und vergisst nicht, ihren Arbeitgeber von dem 'ATZ-Störfall' zu informieren (wenn es denn so ist - und DAS steht im ATZ-Vertrag (und seis auch nur auf gesetzliche/tarifliche Regelungen pauschal verwiesen) - so drin).
Upsam 25.10.2010 | 12:07
Also wenn sie am 01.01.2007 nicht schwerbehindert waren, sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Somit wäre Ihre Altersrente abschlagsfrei mit einem Lebensalter von 63 Jahren und 8 Monaten.
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