Es ist für die teilweise EM-Rente unerheblich ob die zulässige Beschäftigung als "normale" Beschäftigung oder in Altersteilzeit geleistet wird.
Für die Altersteilzeit ist allerdings erforderlich, dass das "halbierte" Entgelt über 400 Euro liegt. Nähere Auskünfte zur Altersteilzeit erteilt die Agentur für Arbeit