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Experten-Antwort

ATZ und Flexirente

von Sigrid21.09.2017 | 20:09
432 Ansichten
3 Antworten

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Mein Altersteilzeitvertrag geht bis Oktober. Da ich aber schon 64 bin möchte ich ab September Rente beantragen und zusaätzlich meine bezüge aus dem Altersteilzeitvertrag erhalten. Dabeinläge ich unter den möglichen 6.300 €/ Jahr. Darf ich das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann mich den ausführlichen und richtigen Erläuterungen von W*lfgang nur anschließen. Vielen Dank.

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2 Antworten

Klugpuperam 21.09.2017 | 20:17
Rententechnisch kein Problem. Die Probleme bestehen eher im arbeitsrechtlichen Sektor. Klären Sie das mit Ihrem Arbeitgeber bzw. der Personalvertretung. Arbeitsrecht/Tarifrecht ist hier nicht die Kernkompetenz.
W*lfgangam 21.09.2017 | 21:09
Hallo Sigrid, das könnte sogar möglich sein. Die ATZ-Tarifverträge vor 2010/ab 2010 sind dabei zu beachten und die jeweils dafür genannten 'Beendigungsgründe' des Arbeitsverhältnisses - wann/bei welcher Rente ein 'Störfall' eintritt, wann nicht. Beschäftigen Sie mal Ihren AG mit dieser Frage (Arbeitsrecht! + "Flexirente"), da er das aus Tarif-/ATZ-Recht zu bewerten hat. Aus Sicht DRV wäre das kein Problem, wenn Sie die Jahreshinzuverdienstgrenze neben Beschäftigungseinkommen einhalten. Ein etwaiger 'Störfall' geht natürlich auch die DRV etwas an/'da wollen wir noch Beiträge nachgezahlt haben. Ich denke nicht, dass diese Konstellation - auch bei normaler Beschäftigung - bei den AG noch nicht angekommen ist. Bei meinem nicht (ist immer noch auf mtl./450 EUR fixiert) ..."wie, die geht 3 Monate vor Jahresende in Rente - neben der vollen Beschäftigung, muss die dafür nicht kündigen? - Kollege PA, nenn mir einen Grund/Tarifvertrag, der Sie bei einer Altersrente vor Regelaltersrente aus dem tarifvertraglichen Beschäftigungsverhältnis rauskickt?! - Öhm, da muss ich mal schauen ...und der sucht heute noch und findet nichts Gegenteiliges" *g Scheint mir, dass das in Richtung AG ganz schlecht kommuniziert worden ist, was ab 01.07.2017 neu ist ...nicht von der DRV, sondern von deren eigenen Verbänden!!! Gruß w.
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