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Experten-Antwort

ATZ und jetzt Schwerbehindert

von Heinz5105.01.2011 | 09:26
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4 Antworten

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Bin 11/1951 geboren. Befinde mich in ATZ, würde normalerweise in 12/2015 in Rente gehen mit 3,6 % Abschlag (ein Jahr früher). Jetzt steht eine schwere Operation an. Habe dann die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten und mit 63 Jahren (2014) ohne Abschlag in Rente zu gehen. Was ist später günstiger ? Normal in Rente, dann zahlt der Arbeitgeber ja noch ein Jahr weiter ein oder mit 63 Jahren ? Wie läßt sich das berechnen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hängt von Ihrem Verdienst ab. Bei einem Verdienst von 30.628,- EUR erhalten Sie eine Rentenanwartschaft von einem EP und 27,20 EUR. Bei weniger Verdienst weniger Anspruch (ins Verhältnis setzen). Und die entsprechende Kürzung beachten!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

W*lfgangam 05.01.2011 | 10:17
Hallo Heinz, schauen Sie mal genau in Ihren ATZ-Vertrag, welche Automatismen bei ungekürzt möglichem Rentenbeginn greifen. Ansonsten später mehr ... (den Schwerbehindertenausweis haben Sie ja gottseidank noch nicht) Gruß w.
W*lfgangam 05.01.2011 | 21:49
...das Problem wird nicht die Ausrechnung sein. Ein Jahr volle ATZ-Knete und dann 30-50 EUR mehr Rente. Das Problem ist der ATZ-Vertrag/ATZ-Gesetz als solcher. Basierend auf entsprechenden Tarifverträgen sehen die nämlich ein automatisches Beschäftigungsende vor, sobald eine ungekürzte Altersrente (auch eine dauerhaft volle EM-Rente) möglich ist. Durch einen Schwerbehindertenausweis wird dieses 'Ereignis' selbst herbeigeführt - mit 63 ist dann Schluss, kein ATZ-Entgelt mehr, kein weiteres Jahr rentenwirksame Zeit, eben einfach weniger, als bei Vertragsabschluss geplant. Viellicht sogar weniger an Betriebsrente (fehlt ja auch ein Jahr). Mit Taktieren (geh ich dann doch ein Jahr später) ist da nix mehr. Nicht dass ich Kollegen kennen würde, die sich den GdB 50 % sogar erklagt haben ...mit der folgenden freundlichen Post der PA "Ihr ATZ/Beschäftigungsverhältnis endet 2 Jahre früher als vorgesehen, wir wickeln den Störfall - und, da kommen noch Rückzahlungen auf sie zu" ...eigentlich hätte da noch ein 'Danke lieber Mitarbeiter' hinter stehen müssen, wir zahlen 2 Jahre weniger Personalkosten für Null-Arbeitsleistung ;-) Gruß w.
...am 05.01.2011 | 12:47
Gehen Sie am Besten in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Dt. Rentenversicherung. Hier kann man Ihnen beide Fallkonstellationen ungefähr ausrechnen, damit Sie wissen, ob Sie die Schwerbehinderung beantragen sollten oder nicht.
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