Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

ATZ und Schwerbehinderung

von Mürü07.08.2019 | 16:53
110 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Arbeitgeber hat mir ATZ Vertag vorgelegt mit dem Passus, dass ich mit Vorliegen der abschlagsfreien Rente als Schwerbehinderter, Rente beantragen muss. Da ich befristet Schwerbehindert war und nicht auszuschließen ist, dass diese während der ATZ Laufzeit wieder anerkannt werden könnte, möchte ich eigentlich nicht auf Rentenpunkte und sonstige betr. Versorgungsansprüche verzichten, wenn ich vorzeitig AR für Schwerbehinderte beziehe. Meine Fragen: 1) Muß ich die Schwerbehinderung dem AG anzeigen? 2) Ergibt sich aus dem ATZ Gesetz die Verpflichtung, mit Anerkennung von GdB>50% die AR für Schwerbehinderte zu beantragen? Herzlichen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2019 | 09:24

Hallo Mürü,

eine direkte Beantwortung Ihrer Fragen kann in diesem Forum nicht erwartet werden.

Folgenden Hinweis möchte ich allerdings geben:

Allein aus rentenrechtlicher Sicht betrachtet hätten Sie keinerlei Veranlassung, die Anerkennung der Schwerbehinderung erneut zu beantragen, wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht beanspruchen möchten.

2 Antworten

Schadeam 07.08.2019 | 17:00
Wenn Sie den Vertrag so nicht unterschreiben wollen, tun Sie das eben nicht. Sie sind ein freier Mensch. Wenn Sie es unterschreiben sind Sie an den - von Ihnen in freier Entscheidung geschlossenen - Vertrag gebunden. Kein DRV Mitarbeiter wird Ihnen heute sagen, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen brauchen. Es ist allein Ihre Angelegenheit den Arbeitgeber über eine Schwerbehinderung zu informieren, genauso ist es Ihr Risiko wenn Sie dies nicht tun und dann in der Folge "erwischt" werden. Die DRV wird Sie aber auch nicht zwingen zum frühesten Zeitpunkt die Altersrente zu beantragen......
W°lfgangam 09.08.2019 | 19:07
Hallo Mürü, ist eine 'Standardklausel', wie sie sich auch ggf. auf eine vorzeitige/abschlagsfreie Rente nach '45 Jahren' beziehen würde. Wenn Sie den ATZ-Vetrag _genau_ lesen, werden Sie feststellen, dass der AG Sie gar nicht zum Rentenantrag zwingt. Im ATZ-Vertrag wird lediglich der Hinweis gegeben, dass Ihr ATZ-Verhältnis bei Eintritt bestimmter ungekürzter Altersrentenansprüche vor Ende der ATZ einfach ENDET. Somit Störfall und 'Rückrechnung' der gesamten ATZ ...ggf. mit deutlichen Einbußen und Nachzahlungsverpflichtungen für Sie. Daher, genau lesen, was Sie da monieren/nicht verstehen ;-) Nebenbei kann Ihnen Ihr AG/PA/Betriebsrat sicher besser erklären, wie die Vertragsinhalte zu verstehen sind, als sich ein Rentenforum zu arbeitsvertraglichen Regelungen äußern könnte. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026