Hallo Mürü,
eine direkte Beantwortung Ihrer Fragen kann in diesem Forum nicht erwartet werden.
Folgenden Hinweis möchte ich allerdings geben:
Allein aus rentenrechtlicher Sicht betrachtet hätten Sie keinerlei Veranlassung, die Anerkennung der Schwerbehinderung erneut zu beantragen, wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht beanspruchen möchten.