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Experten-Antwort

ATZ und Schwerbehinderung

von Mürü07.08.2019 | 16:53
112 Ansichten
3 Antworten

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Arbeitgeber hat mir ATZ Vertag vorgelegt mit dem Passus, dass ich mit Vorliegen der abschlagsfreien Rente als Schwerbehinderter, Rente beantragen muss. Da ich befristet Schwerbehindert war und nicht auszuschließen ist, dass diese während der ATZ Laufzeit wieder anerkannt werden könnte, möchte ich eigentlich nicht auf Rentenpunkte und sonstige betr. Versorgungsansprüche verzichten, wenn ich vorzeitig AR für Schwerbehinderte beziehe. Meine Fragen: 1) Muß ich die Schwerbehinderung dem AG anzeigen? 2) Ergibt sich aus dem ATZ Gesetz die Verpflichtung, mit Anerkennung von GdB>50% die AR für Schwerbehinderte zu beantragen? Herzlichen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mürü,

eine direkte Beantwortung Ihrer Fragen kann in diesem Forum nicht erwartet werden.

Folgenden Hinweis möchte ich allerdings geben:

Allein aus rentenrechtlicher Sicht betrachtet hätten Sie keinerlei Veranlassung, die Anerkennung der Schwerbehinderung erneut zu beantragen, wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht beanspruchen möchten.

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2 Antworten

Schadeam 07.08.2019 | 17:00
Wenn Sie den Vertrag so nicht unterschreiben wollen, tun Sie das eben nicht. Sie sind ein freier Mensch. Wenn Sie es unterschreiben sind Sie an den - von Ihnen in freier Entscheidung geschlossenen - Vertrag gebunden. Kein DRV Mitarbeiter wird Ihnen heute sagen, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen brauchen. Es ist allein Ihre Angelegenheit den Arbeitgeber über eine Schwerbehinderung zu informieren, genauso ist es Ihr Risiko wenn Sie dies nicht tun und dann in der Folge "erwischt" werden. Die DRV wird Sie aber auch nicht zwingen zum frühesten Zeitpunkt die Altersrente zu beantragen......
W°lfgangam 09.08.2019 | 19:07
Hallo Mürü, ist eine 'Standardklausel', wie sie sich auch ggf. auf eine vorzeitige/abschlagsfreie Rente nach '45 Jahren' beziehen würde. Wenn Sie den ATZ-Vetrag _genau_ lesen, werden Sie feststellen, dass der AG Sie gar nicht zum Rentenantrag zwingt. Im ATZ-Vertrag wird lediglich der Hinweis gegeben, dass Ihr ATZ-Verhältnis bei Eintritt bestimmter ungekürzter Altersrentenansprüche vor Ende der ATZ einfach ENDET. Somit Störfall und 'Rückrechnung' der gesamten ATZ ...ggf. mit deutlichen Einbußen und Nachzahlungsverpflichtungen für Sie. Daher, genau lesen, was Sie da monieren/nicht verstehen ;-) Nebenbei kann Ihnen Ihr AG/PA/Betriebsrat sicher besser erklären, wie die Vertragsinhalte zu verstehen sind, als sich ein Rentenforum zu arbeitsvertraglichen Regelungen äußern könnte. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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