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Zur Experten-Antwort springenHallo Mürü,
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Folgenden Hinweis möchte ich allerdings geben:
Allein aus rentenrechtlicher Sicht betrachtet hätten Sie keinerlei Veranlassung, die Anerkennung der Schwerbehinderung erneut zu beantragen, wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht beanspruchen möchten.
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