Steuerlich wird es darauf ankommen, ob Sie mit Steuerkarte arbeiten oder ob Ihr Arbeitgeber die Steuern pauschal entrichtet. Im zweiten Fall sind keine weiteren Steuern zu entrichten.
Die Agentur für Arbeit lässt geringfügige Beschäftigungsverhältnisse während der Altersteilzeit zu.
Sicherheitshalber würde ich aber meine Absicht der Agentur für Arbeit mitteilen bzw. mich direkt dort erkundigen.