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ATZ -verlängert?

von Edwin17.04.2010 | 17:32
1049 Ansichten
5 Antworten

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Wollte mal ein paar Meinungen hören. Ich 55 geb. Arbeiter öffentl. Dienst, gibt es wirklich für mich keine ATZ mehr? Mein Kollege 54 geb. hat noch ATZ.Da ich 1 Jahr später geb. bin, muß ich 5 Jahre länger arbeiten als er. Ist das so? wenn ja ? soll sowas gerecht sein? Kann jemand mir antworten der sich auskennt damit? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Edwin,

ich denke, Ihre Frage ist mit Wolfgangs Antwort umfassend beantwortet worden.

Danke Wolfgang.

4 Antworten

Guidoam 17.04.2010 | 17:52
Hast Du letzetes Jahr CDU gewählt?Dann hast Du das Ergebnis ATZ Dir selber zu zuschreiben.
Wähleram 17.04.2010 | 18:19
Kann aber auch Guido gewählt haben, oder ?
Rudolph IIam 17.04.2010 | 19:39
Wolfgang hat die Frage sehr präzise beantwortet. Zunächst muss gesagt werden: zu spät geboren, um in den Genuss von ATZ zu kommen. Einfach klaglos hinnehmen. Jedoch die angesprochene Möglichkeit, als Arbeiter im öffentlichen Dienst doch noch Dank verdi ATZ bereinbaren zu können, mit dem Betriebsrat erörtern.
Wolfgangam 17.04.2010 | 19:18
Hallo Edwin, der 'alte' ATZ-Vertrag öffentlicher Dienst lief zum 31.12.2009 aus. Wenn Sie da nicht bis zum 31.12. 55 Jahre alte geworden sind (also vor Jahrgang '55) kann's eigentlich kein Gemecker geben - es war vorher bekannt, dass nur Jahrgang 54 in die ATZ-Regelung reinrutschen kann ...WENN ES DENN DER ARBEITGEBER überhaupt noch zugelassen hat. Ansonsten war nämlich auch tarifvertraglich auch erst bei Erreichen des 60. Lebensjahres noch in 2009 ATZ möglich. Ver.di hat eine Nachfolgeregelung ausgehandelt - da erkundigen Sie sich besser beim Personalrat, ab wann und ob und überhaupt Sie die nutzen können/dürfen. Gruß w. PS: Sind Sie in den öff. Dienst eingetreten, um vorzeitig wieder über ATZ auszusteigen ? ...gab es wohl bei Ihrem Vertragsabschluss noch nicht - also heute dann auch nicht über Stichtagsregelungen lamentieren ...ja, ich finde das gerecht !
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