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ATZ-Vertrag 2006 abgeschlossen aber nix gemeldet

von Persolanreferent17.11.2009 | 09:36
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Hallo zusammen, bei uns wurde von unserem damaligen (ausgeschiedenen) Geschäftsführer ein Altersteilzeitvertrag Ende 2006 mal vorsorglich abgeschlossen (wegen der bevorstehenden Änderung des Rentenalters damals) und dann zu den Akten gelegt. Jetzt kommt der Arbeitnehmer und will tatsächlich ab Dez. 2009 das ATZ-Verhältnis (Arbeitsphase) beginnen. Hier weiß keiner Bescheid. Der Personalakte ist nicht zu entnehmen, dass wir die ATZ irgendwo gemeldet hätten. Kann der AN trotzdem in ATZ gehen und von der damaligen Rentenregelung (Vertrauensschutz) profitieren oder müssen wir die ATZ jetzt erst melden? Er könnte dann aber n i c h t im Anschluss an die Ruhephase in Rente, wenn die alte Regelung nicht mehr gilt!!! Was sagten wir dem - dumm gelaufen? Oder kann das geheilt werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "..." und "Wolfgang" wird zugesimmt.

2 Antworten

...am 17.11.2009 | 09:44
Entgeltmeldung mit Verschlüsselung ATZ erfolgt ja erst ab Beginn der ATZ. Zum Nachweis des Vertrauensschutzes gegenüber der Rentenversicherung reicht die Vorlage des damals unterzeichneten ATZ-Vertrages.
Wolfgangam 17.11.2009 | 20:30
Hallo Personalreferent, zum Hintergrund: die Ende 2006 abgeschlossenen Vereinbarungen/Verträge zielten darauf, der ab 2007 beschlossenen 'Rente mit 67' / der Jahrgangsweisen Anhebung der Altersgrenzen für diverse Rentenarten UND mit zusätzlichen Abschläge zu entgehen. Das Renteneintrittsalter ab 62 für langjährig Versicherte mit Abschlag von 10,8 % oder auch gar mit 65 ohne Abschlag war so durch diese an sich arbeitsvertragliche Regelung gesichert - auch wenn die ATZ erst vereinbarungsgemäß Jahre später begann. Ja, der AN hat damit den so genannten Vertrauensschutz in den damals folgend vereinbarten Rentenbeginn, sofern seine Rentenmöglichkeiten damals 'richtig' ausgewertet worden sind. Ihr AN nutzt nun seine vertraglich gesicherten Rechte - eine Meldung wegen ATZ ist daher erst jetzt/mit Beginn im Datenverfahren notwendig/erforderlich. ...die Personalaktenübergabe verlief wohl nicht so ganz reibungslos (hey, das ist ja plötzlich einer mit ATZ, warum kein Kopie in der Akte ;-) Sie können ihn beruhigen, seine alten (Renten-)Ansprüche bestehen weiter. Gruß w.
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