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Experten-Antwort

ATZ Vertrauensschutz (Entwarnung)

von W*lfgang10.06.2014 | 20:51
1473 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Für Interessierte: Die folgenschwere Beendigung ab dem 01.07.2014 (oder später) laufender ATZ-Verträge (aus vor 2010) scheint vom Tisch zu sein. In einem neuen Art. 3a im Entwurf vom 23.05.2014 wird eine Günstigerklausel eingebaut, die sowohl den Arbeitgebern die weitere Förderung zusichert, wie auch den AN (trotz anderslautenden ATZ-Verträgen) das Weiterbestehen der Verträge bis zum anvisierten Vertragsende garantiert, wenn die (neue) ungeminderte AR an besonders langjährig Versicherte trotzdem vorher möglich wäre. Zu beachten: eine ungekürzte AR wg. Schwerbehinderung vor Ablauf der ATZ-Phase bleibt weiterhin als Störfall/Ende der ATZ zu betrachten. Link (S. 7 + 16) http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/rv-leis… Gruß w..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W*lfgang,

wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu die endgültige Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren abwarten müssen.

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5 Antworten

Fraglicham 11.06.2014 | 09:57
Hallo Wolfgang, steht das tatsächlich so drin? M. E. wird garantiert, dass die Förderung weiterlaufen kann. Voraussetzung ist aber, dass der ATZ-Vertrag auch weiter läuft. Hier muss aber auf den einzelnen Vertrag, bzw. auf den Tarifvertrag abgestellt werden. So verstehe ich den Gesetzestext. Für eine Antwort/Stellungnahme wäre ich dankbar (auch vom Experten) MfG Jonas
Knut Rassmussenam 11.06.2014 | 11:32
Der geplante § 15h AtG sichert nur die Förderung ab. Es erfolgt kein Eingriff in Tarif- oder Einzelvertrag. "Signal" "Vertragsparteien" und "sollte" ... mehr steht da nicht. Arbeitsrechtlich ist bei solchen Verträgen mit auflösenden Klauseln eben am 30.06.2014 Ende. Nachbesserungen stehen im Ermessen des Arbeitgebers.
W*lfgangam 11.06.2014 | 21:25
Zitat von Knut Rassmussen anzeigenausblenden
Tja, im Gesetzentwurf steht es tatsächlich so nicht drin (eben nur auf die Förderung bezogen). Aus der alten Erinnerung mit meinem Personaler: "wir können den ATZ-Vertrag" nicht weiterlaufen lassen, wenn die abschlagsfreie Rente kommt, dann verlieren wir die Förderung". Im Umkehrschluss heißt das für mich, jetzt kann der Arbeitgeber die Augen zudrücken, weiterlaufen lassen und bekommt trotzdem die Förderung. Die Begründung zum Gesetzestext dazu lässt für mich aber keinen Zweifel offen ...frage mich allerdings auch, warum es so unmöglich war/ist, das ins Gesetz mit reinzuschreiben. Gruß w. PS: Mein Personalmensch ist zz. im Urlaub, kann daher abschließend nichts dazu sagen (außer, aus Info vor Wochen, dass der KAV wegen der ATZ-Folgen in Berlin interveniert hat - das dürfte jetzt das Ergebnis sein).
W*lfgangam 11.06.2014 | 21:35
Hallo Jonas, der Argumentation dort ist nichts hinzuzufügen, 'unfertiger' Gesetzestext eben. Jonny hätte es richtig gemacht :-) Gruß w.
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