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Experten-Antwort

ATZ vs. EM Rente

von Lina Q.17.08.2017 | 09:45
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4 Antworten

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Jetzt noch eine andere Frage, auf die ich konkret auch auf die schnelle nichts gefunden habe: Es gibt ja im öffentlichen Dienst Neuregelungen zur Altersteilzeit. Kann ich die mit bzw. statt teilweiser Erwerbsminderungsrente auch in Anspruch nehmen und was ist die für den Arbeitnehmer beste Lösung? Wie wird das dann aufgeteilt? Oder beisst sich eine ATZ mit der Erwerbsminderung? DRV sagt, AG fragen und vom AG bekomme ich in solchen Sachen meist nicht zufriedenstellende Auskünfte.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Schadeam 17.08.2017 | 10:55
Ist m.E. eine rein arbeitsrechtliche Fragestellung ob ein Teil EM Rentner der nebenbei arbeitet vom Arbeitgeber eine ATZ angeboten bekommt oder nicht.
Fortitude oneam 17.08.2017 | 11:57
Hallo Lina Q., Sie sind im öffentlichen Dienst beschäftigt. Es geht hier um arbeitsrechtliche Fragen. Bleiben Sie hartnäckig gegenüber Ihrem AG, bis Sie eine zufriedenstellende Antwort bekommen. Sie werden sehen das klappt bestimmt. Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 17.08.2017 | 20:30
Hallo Lina Q., die ATZ im ÖD ist 2010 neu geregelt worden, nehmen Sie diesen Link als Beispiel: http://www.oeffentlichen-dienst.de/rente/altersteilzeit.html ansonsten finden Sie auch viele weitere Hinweise: https://www.google.de/search?q=atz+%C3%B6ffentlicher+dienst+ab+2… Neu ist: Sie haben keinen Anspruch mehr auf ATZ, im Rahmen eines Einzelantrags ist dieser individuell zu entscheiden - also ein Antragsrecht haben Sie nach wie vor ;-) Neu ist: wenn, dann erst ab 60. Neu ist: schlechtere Konditionen/70 % Netto durch Aufstockung. Neu ist: keine mind. 2-jährige Laufzeit bis zu einer ungekürzten Altersrente mehr erforderlich, kann also auch kürzer sein. > Kann ich die mit bzw. statt teilweiser Erwerbsminderungsrente auch in Anspruch nehmen und was ist die für den Arbeitnehmer beste Lösung? Wie wird das dann aufgeteilt? Öhm ...da wohl noch ein Arbeitsverhältnis _mit_ bereits laufender Teil-EM-Rente bei Ihnen besteht, kann dieses 'normale' Teilzeitarbeitsverhältnis natürlich auch in ATZ übergehen, sofern Sie damit nicht einkommensmäßig in den Minijob-Bereich fallen und nicht die Bedingung für eine vorausgehende Vollzeitbeschäftigung erforderlich ist! Alt ist: Ihr Personalrat/ zuallererst Ihre Personalstelle sollte davon Ahnung haben - wovon denn sonst, da es hier um arbeits/tarifvertragliche Regelungen geht ;-) Andernfalls müssen Sie sich in einem arbeitsrechtlichen Forum umschauen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht/speziell Kenntnis bei ATZ einschalten ...mehr geht hier nicht. das Simpelste ist natürlich, Ihren ATZ-Wunsch per Antrag/Schreiben an Ihre Personalstelle zu schicken und abzuwarten. Gruß w.
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