Die Höhe des Anspruchs auf Weihnachtsgeld während der Freistellungsphase hängt von Ihrem Vertrag bzw. von den tariflichen Regelungen ab. Auf jedem Fall ist die Zahlung von (anteiligem) Weihnachtsgeld nicht ausgeschlossen. Vielleicht kann Ihnen Ihre Arbeitnehmervertretung genauere Informationen geben.