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Experten-Antwort

AU bei voller befristeter EMR

von Apfelbirnenschmaus23.04.2025 | 17:51
294 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, ich habe ab Mai die volle/befristete EWR zugesprochen bekommen. Ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis (seit 25 Jahren). Meinem AG verlangt zu dem Schriftstück über die Bewilligung der EWR weiterhin fortlaufende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Leider habe ich trotz langem Suchen nichts verbindliches im Netz gefunden. Kann ich die Aufforderung meines AG einfach ignorieren? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Apfelbirnenschmaus,

hierbei handelt es sich um eine Frage aus dem arbeitsrechtlichen Bereich, daher können wir diese leider nicht in diesem Forum beantworten.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Maxam 23.04.2025 | 18:03
Das ist eher Arbeitsrecht, aber an sich ist das Ansinnen des Arbeitgebers unsinnig,denn AU und EM sind verschiedene Dinge. Wenn die Rente befristet ist, sollte Ihr Arbeitsverhältnis eigentlich ruhen, sofern tariflich nichts anderes vereinbart ist. Fragen Sie dazu bspw. Betriebsrat oder Gewerkschaft!
Maximiliane am 24.04.2025 | 06:40
Wenn Sie weiterhin krank sind benötigen Sie natürlich eine AU. Sollten Sie nach Bewilligung der Rente plötzlich genesen sein, bzw benötigen keine AU mehr dann ruht das Arbeitsverhältnis bis Ihnen die Rente entzogen wird
Günteram 24.04.2025 | 14:19
Hallo , erstmal vorweg , Kommentare des Users Maximiliane können Sie grundsätzlich ignorieren da dieser User dieses Forum nur nutzt um seinen Frust über eine nicht genehmigte EMR in seinen Fall an andere auszulassen. Ein sinnfreier Kommentar ist von Maximiliane noch nie gekommen. Nun zu ihrer Sache die tatsächlich eigentlich das Arbeitsrecht betrifft. Eine weitere Krankschreibung bzw., AU Bescheinigung ist nicht mehr erforderlich, da die EMR Bewilligung bereits eine Arbeitsunfähigkeit dokumentiert. Sie müssen lediglich den Arbeitgeber über den Rentenbezug zu informieren , in der Regel ruht das Arbeitsverhältnis dann wenn vertraglich nichts anderes vereinbart. Sollte der Arbeitgeber dies nicht verstehen wollen so holen sich sich anwaltlichen Rat und Unterstützung ,der den Arbeitgeber dann eines besseren belehrt ;-)
Maximiliane am 24.04.2025 | 16:36
Es ist schon richtig. Ich habe noch nie sinnfreie Kommentare abgegeben. Bin weder frustriert noch was Sie, Spinner sich sonst so vorstellen. Natürlich nutzen viele die Solidargemeinschaft aus, siehe Arbeitsmarktrente. Bzw. Ist man nachdem gar nichts mehr geht plötzlich nicht mehr zu krank, nach Zuerkennung der EMR, auf einmal wieder 5,50 Stunden arbeiten zu können bzw ein Minijob anzunehmen
Realistam 24.04.2025 | 18:08
Das Sie nicht die geringste Ahnung haben , egal zu welcher Frage, beweisen Sie mit jeden Ihrer Kommentare hier. Natürlich benötigt der Fragensteller keine Au für die Zeit in der er eine befristete EMR erhält , der Nachweis über den Bezug der EMR dokumentiert bereits das er nicht arbeitsfähig ist ! Suchen Sie sich doch bitte eine andere Freizeitbeschäftigung als hier ständig Falschaussagen zu tätigen. Sie begreifen ja nicht mal die Frage die gestellt wurde.
Sabine Schulzam 24.04.2025 | 18:39
Das wäre bei mir auch so gewesen. Wir hatten allerdings eine interne Dienstanordnung. Auf die jeder Mitarbeiter Zugriff hatte. Und da war genau dieser Sachverhalt so geregelt. Denn man hätte ja theoretisch unter 3 Std. maximal 15 Std pro Woche arbeiten können. Zumindest wurde mir das so als Begründung für die Anforderung der Krankschreibung geantwortet.
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