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Experten-Antwort

AU-Bescheinigung vor Reha

von Ralf Wester02.07.2016 | 20:40
1460 Ansichten
4 Antworten
Aktuell bin ich seit 12 Monaten AU - Auf Aufforderung der KK habe über die RV als Träger eine Reha bewilligt bekommen. Termin für die Reha ist der 26.07.16. Bis zum Reha antritt beziehe ich KG. Danach Übergangsgeld von der RV. Folgerichtig müsste ich mich vor der Reha von meinem Facharzt bis zum 25.07.16 weiterhin Krankschreiben lassen. Meine Frage hierzu: Wird auf dieser AU-Bescheinigung der 25.06.16 als Endbescheinigung angekreuzt oder wie bisher ab 7. AU Woche oder sonstiger Krankheitsfall.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.07.2016 | 12:32

Aus Ihrem Beitrag geht nicht hervor, wie Sie krankenversichert sind. Bitte wenden Sie sich daher bezüglich der Berechnung Ihres Übergangsgeldes an Ihre zuständige Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.

Über Art und Inhalt Ihrer AU- Meldung und Ihres Auszahlscheines für das Krankengeld kann hier auch keine Auskunft gegeben werden. Da es sich beim Krankengeld um eine Leistung der Krankenversicherung handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse und sprechen Sie auch mit Ihrem behandelnden Arzt, der die Bescheinigung ausfüllt.

3 Antworten

W*lfgangam 02.07.2016 | 20:54
Hallo Ralf Westler. rentenrechtlich/auf die Höhe Ihrer Rente ist das unbedeutend. Gruß w.
Gerdam 02.07.2016 | 20:56
Lassen Sie Sich von Ihrem Arzt ein paar Tage länger AU schreiben und gehen dann AU in die Reha.
Herz1952am 03.07.2016 | 13:09
Es gibt auch noch die Möglichkeit "voraussichtlich bis" anzukreuzen, das sollte sicherheitshalber wegen des Krankengeldes gemacht werden, bzw. gleich ein Datum darüber hinaus gewählt werden. Siehe folgenden Link: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Abrechnung/Hil… Stammt zwar von der KV Bayern, hat aber aktuelle Gültigkeit (ab 1.1.2016). Die KV-Bayern ist nicht besonders Patientenorientiert, weil diese die Abrechnungen der Ärzte kontrolliert und die Rechte von Patienten nur im "Kleinstgedruckten" ihrer Webseite - wenn überhaupt erwähnt.
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