Aus Ihrem Beitrag geht nicht hervor, wie Sie krankenversichert sind. Bitte wenden Sie sich daher bezüglich der Berechnung Ihres Übergangsgeldes an Ihre zuständige Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.
Über Art und Inhalt Ihrer AU- Meldung und Ihres Auszahlscheines für das Krankengeld kann hier auch keine Auskunft gegeben werden. Da es sich beim Krankengeld um eine Leistung der Krankenversicherung handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse und sprechen Sie auch mit Ihrem behandelnden Arzt, der die Bescheinigung ausfüllt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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