Hallo Gabi,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an Ihre zuständige Krankenkasse oder Ihren Arzt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Gabi,
da es sich hier um keine rentenversicherungsrechtliche Frage handelt, bitten wir Sie, sich diesbezüglich mit ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Fragen nach dem Krankengeldanspruch und einer rückwirkenden Krankschreibung betreffen nicht den Rentenversicherungsträger, sondern ausschließlich Ihre Krankenkasse.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Gabi,
da es sich hier um keine rentenversicherungsrechtliche Frage handelt, bitten wir Sie, sich diesbezüglich mit ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Fragen nach dem Krankengeldanspruch und einer rückwirkenden Krankschreibung betreffen nicht den Rentenversicherungsträger, sondern ausschließlich Ihre Krankenkasse.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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