Hallo MSS,
für das Rentenverfahren ist keine weitere AU-Bescheinigung erforderlich. Wie König bereits geschrieben hat, empfehlen wir Ihnen ebenfalls, sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand zu erkundigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung