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Experten-Antwort

AU für Arbeitsamt

von Ratsuchender12.05.2019 | 18:48
119 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen! Ich bin seit Februar letzten Jahres krankgeschrieben, habe mich damals beim Arbeitsamt gemeldet nachdem ich meinen Job verloren habe während ich bereits AU war. Mir wurde gesagt, dass ich mich erst melden solle sobald ich wieder gesund bin. Habe dann trotzdem zur Sicherheit die AUs eingereicht bis man mir in einem Telefongespräch zufällig sagte, dass ich die Bescheinigungen gar nicht einreichen müsse, sondern mich bei Genesung wieder melden solle. Ab dort habe ich es eingestellt die AUs einzureichen. Ist dies ein gängiges Verfahren? Ich könnte für den Fall der Fälle die AU Bescheinigungen noch nachreichen, die sind bis heute und auf weiteres lückenlos. Oder droht mir deswegen eine Sperrzeit? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratsuchender,

bitte teilen Sie der Agentur für Arbeit mit, dass Sie inzwischen ausgesteuert sind, fügen ggf. Kopien der AU-Bescheinigungen bei und beantragen vorsorglich auch Arbeitslosengeld I. Eine Sperrzeit tritt bei dem geschilderten Sachverhalt vermutlich nicht ein. Näheres regelt die Agentur für Arbeit mit Ihnen.

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3 Antworten

?am 12.05.2019 | 19:10
Zitat von k-o-r anzeigenausblenden
Hallo zusammen! Ich bin seit Februar letzten Jahres krankgeschrieben, habe mich damals beim Arbeitsamt gemeldet nachdem ich meinen Job verloren habe während ich bereits AU war. Mir wurde gesagt, dass ich mich erst melden solle sobald ich wieder gesund bin. Habe dann trotzdem zur Sicherheit die AUs eingereicht bis man mir in einem Telefongespräch zufällig sagte, dass ich die Bescheinigungen gar nicht einreichen müsse, sondern mich bei Genesung wieder melden solle. Ab dort habe ich es eingestellt die AUs einzureichen. Ist dies ein gängiges Verfahren? Ich könnte für den Fall der Fälle die AU Bescheinigungen noch nachreichen, die sind bis heute und auf weiteres lückenlos. Oder droht mir deswegen eine Sperrzeit? Vielen Dank
Nein, es ist alles OK wie Du das bisher machst. Wenn Du während einer AU deinen Arbeitsplatz verlierst, musst Du dich erst bei der AfA melden wenn du entweder wieder gesund bist, oder ggf. deine Aussteuerung von der KK bevorsteht. Eine Sperrzeit droht dir auf keinen Fall, so lange du eben AU bist. H.
Ok. Die Aussteuerung war bereits am 29.3., bin aber auch seit dem 6.3. in einer Reha. Von der Aussteuerung habe ich der Arge noch nichts gesagt, würde ich aber dann nachholen. Sollte doch kein Problem sein, oder? Bin ja immer noch AU bis auf weiteres.
k-o-ram 12.05.2019 | 18:56
Nein, es ist alles OK wie Du das bisher machst. Wenn Du während einer AU deinen Arbeitsplatz verlierst, musst Du dich erst bei der AfA melden wenn du entweder wieder gesund bist, oder ggf. deine Aussteuerung von der KK bevorsteht. Eine Sperrzeit droht dir auf keinen Fall, so lange du eben AU bist. H.
k-o-ram 12.05.2019 | 19:21
Zitat von ? anzeigenausblenden
OK, dass ist dann nicht ganz so einfach. Dann solltest du dich schnellstens mit der AfA in Verbindung setzen, zumindestens telefonisch. Von der KK solltest du ja auch vor der Aussteuerung darauf hingewiesen worden sein. Spätestens nach der Reha würdest du ja dann ohne Geld dastehen. H.
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