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Experten-Antwort

AU und LTA

von Lisa27.01.2024 | 07:55
287 Ansichten
2 Antworten
Huhu, Ich hab da mal ne Frage zum einen gibt es einen bestimmten Zeitraum wie lange man schon AU sein muss bevor man einen Antrag auf LTA stellen darf? Sollte man eine Umschulung bewilligt bekommen und man hat angekreuzt das man bei innerbetrieblicher Versetzung beim jetztigen Arbeitgeber bleiben möchte. Macht man die Umschulung dann direkt beim Arbeiter vorrausgesetzt die bilden das aus und die DRV zahlt dann dem Arbeitgeber Geld für die Umschulung oder geht man dann an ein Berufsförderungswerk für die Zeit? Die letzte Frage ist wie läuft so ein Antrag für LTA ab, also man füllt den Antrag zu eigenen Person aus und dann einen vom behandelnden Arzt, packt dann noch Befundbericht dabei von anderen Fachärzten als Anlage und schickt das dann erstmal zur DRV und wartet was die zurück schreiben wenn ich das richtig verstanden habe? Wie läuft das ganze denn dann weiter wenn die LTA genehmigt wird?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2024 | 13:36

Hallo Lisa,

 

eine längere AU Zeit bzw. eine AU an sich sind keine Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wichtig ist, dass ein Bedarf an einer Leistung festgestellt wird, um die Erwerbsfähigkeit zu sichern oder zu bessern.

 

Grds. ist es so, dass nach dem Antrag bei festgestelltem Reha-Bedarf ein Grundbescheid erteilt wird und eine Kontaktaufnahme von einem Reha-Fachberater mit Ihnen zur Absprache des weiteren Verfahrens und Ihrer bestehenden Möglichkeiten erfolgt. Diese kann telefonisch, online oder gar in Präsenz stattfinden. Der Reha-Fachberatungsdienst erläutert Ihnen alle Möglichkeiten, welche für Ihren konkreten Einzelfall bestehen, das Spektrum der LTA-Leistungen ist vielseitig und kann individuell angepasst werden. 

 

Insofern kann im Rahmen des Forums auch keine Auskunft zur genauen Gestaltung einer für Sie möglichen Leistung zur Teilhabe am Arbeitslebens erfolgen, dies ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem auch welche Aus- / Weiterbildungsmöglichekiten ggf. vor Ort bestehen und welche Leistung an sich am Ende überhaupt in Frage kommt. Dies bitten wir mit dem zuständigen Fachberatungsdienst zu besprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen, 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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