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AU während LTA, keine Präsenzphase mehr

von Koulchen22.03.2010 | 19:35
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe mal eine generelle Frage zur Arbeitsunfähigkeit während laufender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Mein Mann wird voraussichtlich Ende September dieses Jahres seine Abschlußprüfung der von der Rentenversicherung als Kosten-/Leistungsträger geförderten Weiterbildung vor der IHK ablegen. Bis Mitte letzter Woche fanden die schriftlichen Prüfungen statt, die Präsenzphase im Berufsförderungswerk endete ebenfalls letzte Woche. Jetzt ist noch für zwei mündliche Prüfungen zu lernen, außerdem muß eine Abschlußarbeit geschrieben werden. Das läuft aber zuhause ab, nicht mehr im Berufsförderungswerk. Da mein Mann seit Donnerstag wieder heftige Schmerzen im rechten Knie hat - die Gonarthrose führte ursprünglich zur Umschulung vom Handwerksmeister auf die betriebswirtschaftliche Schiene und damit eine sitzende Tätigkeit -, fragen wir uns, was eigentlich im schlechtesten Fall, einer OP zum Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks, in Sachen Rentenversicherung passieren würde. Im Prinzip wäre er dann ja eigentlich mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig, andererseits könnte er vermutlich nach dem Abklingen der Schmerzen, also hoffentlich nach spätestens drei Wochen, zuhause auf der Couch liegend für die Prüfungen lernen. Die nächste mündliche Prüfung findet Anfang Juni statt. Würde in einem solchen Fall die LTA-Maßnahme abgebrochen, weil der zuständige Arzt wahrscheinlich die AU-Bescheinigung für mehr als sechs Wochen ausstellen würde? Oder wäre es wichtig, darauf zu achten, daß die AU auf keinen Fall für einen so langen Zeitraum bescheinigt sind? Bzw. muß man sich vielleicht doch gar keine Gedanken darüber machen? Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, daß die fünfmonatige wirklich harte Weiterbildung mit abschließenden noch härteren schriftlichen Prüfungen in sechs Fächern am Ende für die Katz gewesen ist. Vielleicht kommt das Knie ja bald wieder in die Reihe, aber falls nicht, würden wir gern wissen, wie man sich am besten verhält. Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße Koulchen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Setzen Sie sich doch bitte mit den Ihnen bekannten Ansprechpartnern (BfW, Rehaberater etc) in Verbindung und klären Sie dort den Sachverhalt ab.

5 Antworten

???am 22.03.2010 | 19:58
Im Krankheitsfall wird das ÜG maximal 42 Tage weitergezahlt. Danach müsste Ihr Mann sich an seine Krankenkasse wenden. Ob die Fortbildung abgebrochen wird, hängt davon ab, ob das Bestehen der Prüfung gefährdet ist.
Koulchenam 22.03.2010 | 20:07
Hallo ???, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Jetzt warte ich mal ab, ob ein/e Experte/in noch Genaueres zu den Kriterien sagen kann, nach denen entschieden wird, ob der Prüfungserfolg durch die AU gefährdet ist. Gruß Koulchen
Schadeam 22.03.2010 | 20:00
Da gibt es sicher kein Pauschalrezept. So etwas wäre individuell abzuklären. Eine Knie OP kommt ja nicht aus heiterem Himmel, sondern ist planbar, somit könnte man einen günstigen Termin "wählen". Vieelicht ja auch erst im Oktober? Man weiß auch, wie lange man im Normalfall "lernunfähig" ist und dass man bei normalem OP Verlauf, wahrscheinlich schon recht bald in der Lage ist, Theorie daheim zu pauken. Und wenn man "eh zum lernen daheim" ist, braucht man ja auch keinen Krankenschein....aber all das muss eben mit Ärzten, BfW und Kostenträger geklärt werden, unbürokratische Lösungen sind denkbar, wenn man auf allen Seiten dazu bereit ist. Wenn man allerdings auch noch den 10. Sonderfall absichern und ausdiskutieren möchte und für jedes "was wäre wenn" eine schriftliche Absicherung will, wird es mit der Bereitschaft der Behörden auch nicht weit her sein.
Koulchenam 22.03.2010 | 21:07
Hallo Schade, danke - so ähnlich sehe ich das im Moment auch. Gruß Koulchen
Koulchenam 23.03.2010 | 12:42
Hallo Experte, vielen Dank! Die Schwierigkeit ist leider nur, daß Rehaberater und Leistungsabteilung bei der DRV sich regelmäßig gegenseitig widersprechen und man sich da immer seine eigene Meinung bilden oder im SGB-IX-Kommentar nachschlagen muß, um die schlechtestmögliche Variante herauszufinden, die meinem Mann dann auch regelmäßig beschieden wird. Aber vielleicht fragt er tatsächlich mal beim Sozialberater des Berufsförderungswerks oder bei der sehr kompetenten Mitarbeiterin des VdK nach, die anscheinend früher selbst bei der DRV gearbeitet hat. Viele Grüße Koulchen
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