Hallo Vivo,
grundsätzlich werden mit dem AUD-Beleg Ihre Vorerkrankungszeiten und Krankenhausaufenthalte bei der Krankenkasse abgefragt.
Weshalb dies in Ihrem Fall nach der Reha erfolgt kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob der Beleg von dort zeitnah zurückgesandt wird, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann.
In diesem AuD-Beleg wird von Ihrer Krankenkasse Ihre vollständige Krankengeschichte mitgeteilt. Diese Angaben unterstützen den sozialmedizinischen Dienst Ihres Rententrägers in der Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes und einer damit eventuell verbundenen Rentenbewilligung.
Mir ist nicht bekannt, warum Ihre private Krankenkasse, im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse, diese Angaben nicht machen sollte.
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