Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Mathias,
das Mitwirken an Ihrer Versicherungskontoklärung liegt in Ihrem eigenen Interesse. Jegliche Renteninformationen und Rentenauskünfte zu Ihren späteren Rentenleistungen basieren auf den Angaben, die in Ihrem Rentenversicherungskonto hinterlegt sind.
Das Vorlegen entsprechender (geeigneter) Nachweise liegt dabei in Ihrer Verantwortung.
Sofern Sie nicht auf die Anschreiben reagieren wird ein Feststellungsbescheid über die verbindliche Feststellung Ihrer Versicherungszeiten aus dem ungeklärten Rentenversicherungskonto erstellt. Dies kann Auswirkungen auf mögliche Wartezeiten und Voraussetzungen für spätere Ansprüche haben.
Mit einer Geldstrafe etc. haben Sie nicht zu rechnen.
Vereinbaren Sie sich einen Termin in einer Auskunft- und Beratungsstelle. Diese helfen Ihnen bei der Beantragung der noch fehlenden Versicherungszeiten und geben Ihnen Hinweise darüber, was für Nachweise notwendig sind und wo Sie diese erhalten können.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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