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Experten-Antwort

Auf Rückfragen von Kontenklärung nicht reagieren

von Mathias31.08.2026 | 13:12
148 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, ich wollte fragen was passiert, wenn man auf Rückfragen der DRV bei der Kontenklärung (nur Schulzeiten) nicht reagiert, wenn zum Beispiel Nachweise nicht ausreichend sind oder Überschneidungen mit einem Nebenjob gibt und man gefragt wird ob das Studium 20WS hatte? Ich habe vor 2 Jahren mein Studium abgeschlossen und nebenbei als Werkstudent gejobt. Ich habe eine Kontenklärung meiner Ausbildungszeiten vor paar Monaten beantragt. Verläuft dann einfach die Frist und die Zeiten werden dann nicht anerkannt wegen fehlender Mitwirkungspflicht? Oder bekomme ich eine Geldstrafe? Oder wendet sich in dem Fall die DRV direkt an die Schulen/Hochschulen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2026 | 13:25

Hallo Mathias,

 

das Mitwirken an Ihrer Versicherungskontoklärung liegt in Ihrem eigenen Interesse. Jegliche Renteninformationen und Rentenauskünfte zu Ihren späteren Rentenleistungen basieren auf den Angaben, die in Ihrem Rentenversicherungskonto hinterlegt sind.

 

Das Vorlegen entsprechender (geeigneter) Nachweise liegt dabei in Ihrer Verantwortung. 

 

Sofern Sie nicht auf die Anschreiben reagieren wird ein Feststellungsbescheid über die verbindliche Feststellung Ihrer Versicherungszeiten aus dem ungeklärten Rentenversicherungskonto erstellt. Dies kann Auswirkungen auf mögliche Wartezeiten und Voraussetzungen für spätere Ansprüche haben.

 

Mit einer Geldstrafe etc. haben Sie nicht zu rechnen.

 

Vereinbaren Sie sich einen Termin in einer Auskunft- und Beratungsstelle. Diese helfen Ihnen bei der Beantragung der noch fehlenden Versicherungszeiten und geben Ihnen Hinweise darüber, was für Nachweise notwendig sind und wo Sie diese erhalten können.

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Was soll das?am 31.08.2026 | 13:29
Dann tauchen ungeklärte Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf auf, was Sie vermeiden sollten. Sie können allerdings jederzeit die entsprechenden Unterlagen nachreichen. Was hindert Sie daran, sich selber um die Unterlagen zu bemühen und die Nachfrage zu den Wochenstunden zu beantworten? Das wird der zuständige Rententräger nicht für Sie übernehmen. Eine Geldstrafe haben Sie nicht zu befürchten, allerdings können die ungeklärten Zeiten zu einer geringeren Rentenhöhe führen. Schul- und Ausbildungszeiten können doch durch entsprechende Zeugnisse nachgewiesen werden. Wo haben Sie denn diese Dokumente gelassen? Je mehr Zeit Sie ungenutzt verstreichen lassen, desto schwieriger könnte es werden, erforderlich Ersatzdokumente zu beschaffen.
Rktam 31.08.2026 | 13:44
Erst beantragen Sie die Kontenklärung und dann wollen Sie nichts dafür tun. Das ist nicht die feine englische Art.
Alzheimeram 31.08.2026 | 15:20
Sie sollten sich doch noch erinnern könnn wieviele Wochenstunden Sie vor 2 Jahrn für das Studium aufgewendet haben; und als studierter Mensch schaffen Sie es doch diese einfache Frage zu bantworten? Irgndwi ewundert man sich über solche Fragen.
Was soll das?am 31.08.2026 | 16:11
Was glauben Sie denn, was das sonst bedeutet? Das ist doch eindeutig formuliert worden. Was kann man da nicht verstehen und wo haben Sie Probleme sich um entsprechende Nachweise zu bemühen? Sie möchten etwas, also tun Sie auch was dafür!
Traurig!am 31.08.2026 | 18:13
Das scheint auch, wie hier, selbst für studierte Personen zu gelten🤦‍♂️.
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