Hallo Jackie,
für die Aufbewahrung von Unterlagen gibt es rentenrechtlich keine Vorgaben.
Steuerrechtlich gibt es eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
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Hallo Jackie,
für die Aufbewahrung von Unterlagen gibt es rentenrechtlich keine Vorgaben.
Steuerrechtlich gibt es eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Sie kommen nun aber nicht um die Steuererklärungen drum herum mit der 'Ausrede' die Unterlagen liegen nicht mehr vor... Denn selbst wenn Sie diese bereits entsorgt haben, sind die Daten noch bei der DRV vorhanden und können dort angefordert werden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Ob dann auf den Nachlass hohe Nachzahlungsanforderungen vom Finanzamt zukommen, können Sie sich z.B. vom einem Lohnsteuerhilfeverein, einem Steuerberater oder einem Rentenrechner im Internet ausrechnen (lassen).Wenn der Verstorbene keine rentenberechtigten Hinterbliebenen (Witwe, Witwer, Waise) hat, kann sein Rentenkrempel aus DRV Sicht sofort entsorgt werden......Hallo, es gibt niemanden mehr, außer einer Tochter ( ich ), aber wir mußten halt von 2016 an die Steuer machen. Verstorben ist sie 2021.
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