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Experten-Antwort

Aufbewahrung von Rentenunterlagen von Verstorbenen

von Jackie15.03.2023 | 06:40
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11 Antworten

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Hallo liebes Team, wie lange, oder überhaupt, muß ich Rentenunterlagen von verstorbenen Menschen aufbewahren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jackie,

für die Aufbewahrung von Unterlagen gibt es rentenrechtlich keine Vorgaben.

Steuerrechtlich gibt es eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

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10 Antworten

Fristam 15.03.2023 | 07:45
Genau 7 Jahre, 8 Monate und 11 Tage nach dem Sterbedatum.
FSam 15.03.2023 | 11:35
Generell kann man sich ungefähr hieran orientieren: https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/unterlagen-a…
ganz einfacham 15.03.2023 | 15:21
Als Privatperson ohne Unternehmen Renten- und Steuerunterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren, mit Unternehmen am besten alles 10 Jahre aufbewahren. RechnungRechnungen und Steuerbescheide unde andere wichtige Unterlagen sind dann zwingend 10 Jahre aufzubewahren. Für den Vorläufigkeitsvermerk bei der Doppelbesteuerung von Renten müsste man alles noch länger aufbewahren. Mindestens 1-4 Jahre nachdem der Vorläufigkeitsvermerk entfällt.
Jackieam 15.03.2023 | 16:39
Habt lieben Dank!
KSCam 15.03.2023 | 19:00
Wenn der Verstorbene keine rentenberechtigten Hinterbliebenen (Witwe, Witwer, Waise) hat, kann sein Rentenkrempel aus DRV Sicht sofort entsorgt werden......
Jackieam 16.03.2023 | 11:10
Hallo, es gibt niemanden mehr, außer einer Tochter ( ich ), aber wir mußten halt von 2016 an die Steuer machen. Verstorben ist sie 2021.
Abschlägeam 16.03.2023 | 12:32
Wenn der Verstorbene keine rentenberechtigten Hinterbliebenen (Witwe, Witwer, Waise) hat, kann sein Rentenkrempel aus DRV Sicht sofort entsorgt werden......
Hallo, es gibt niemanden mehr, außer einer Tochter ( ich ), aber wir mußten halt von 2016 an die Steuer machen. Verstorben ist sie 2021.
Sie kommen nun aber nicht um die Steuererklärungen drum herum mit der 'Ausrede' die Unterlagen liegen nicht mehr vor... Denn selbst wenn Sie diese bereits entsorgt haben, sind die Daten noch bei der DRV vorhanden und können dort angefordert werden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Ob dann auf den Nachlass hohe Nachzahlungsanforderungen vom Finanzamt zukommen, können Sie sich z.B. vom einem Lohnsteuerhilfeverein, einem Steuerberater oder einem Rentenrechner im Internet ausrechnen (lassen).
Schadeam 16.03.2023 | 12:05
Wenn Sie die Unterlagen noch haben, ist ja alles kein Problem. Wenn Sie das alte Zeug Ihrer Mutter nicht mehr haben, wird die Steuererklärung sicher mühsam. Aber was ist dabei die Frage an die DRV und ihre Mitarbeiter? Was haben wir damit zu tun?
Jackieam 17.03.2023 | 11:00
Meine Grundsatzfrage war: wie lange ich die Rentenunterlagen meiner im Jahr 2021 verstorbenen Mutter aufheben muß. Die Steuererklärung ist erledigt, es gibt weder Witwer noch sonst irgendwas, nur eine Tochter. Da ich am aufräumen der Sachen meiner Mutter war, bin ich über diese Unterlagen gestolpert - daher meine Frage. Herzlichen Dank für all Ihre Antworten!
Schadeam 17.03.2023 | 11:06
Entsorgen Sie das Zeug, die DRV braucht es nicht mehr. Schönes WE
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