Der aufenthaltsrechtliche Status kann unter der Voraussetzung, dass der Ausländer nicht zwischenzeitlich eingebürgert wurde, auch über eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister des Bundesverwaltungsamtes in 50728 Köln geklärt werden. Hierzu ist ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Ausländerzentralregister durch den Betroffenen zu stellen; sofern als Bevollmächtigter und Empfänger der Auskunft ein Rentenversicherungsträger benannt wird, kann die Auskunft unmittelbar an diesen gesandt werden. In dem Register sind unter anderen Angaben zum Zuzug oder Fortzug, zum aufenthaltsrechtlichen Status gespeichert. Sie finden das Formular unter: www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/.../antraege-node.html