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Experten-Antwort

Auffüllbetrag

von Phemi20.08.2026 | 16:27
211 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und beziehe eine kleine Rente. Die KK berechnet einen Auffüllbetrag in Höhe von 573,00 Euro sodass sich ein Zusatzbeitrag in Höhe von 1318,00 Euro ergibt für den ich Beitrag bezahlen muss. Diesen Auffüllbetrag habe ich real aber nicht zur Verfügung und muss trotzdem dafür Beiträge bezahlen. Wie ist das zu erklären??? Für Ihre Antwort recht herzlichen Dank. MfG. PH

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2026 | 05:56

Guten Tag Phemi,

 

die Beitragsberechnung der freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von Ihrer zuständigen Krankenversicherung durchgeführt.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, sich schriftlich an Ihre Krankenversicherung zu wenden und dort Ihren Sachverhalt zu schildern.

 

Mit freundlichen Grüßen

6 Antworten

Falsches Forum!am 20.08.2026 | 16:34
Das müssen Sie die Krankenkasse fragen und nicht die Rentenversicherung.
Alexam 20.08.2026 | 16:41
Ganz einfach: Die Krankenkasse sagt, dass dies das Mindesteinkommen ist und daraus also Beiträge gezahlt werden müssen. Die Rentenversicherung dagegen sieht das anders und meint, uns unter Mindesteinkommen und unter Sozalhilfesatz nach 35 Jahren Arbeit abspeisen zu können.
Schadeam 20.08.2026 | 17:44
Die Beitragsberechnung der Krankenkasse ist keinThema dieses Forums. Deshalb scheint es mir sinnlos zu sein, sich hierVorwürfe zu machen oder sich zu beschimpfen.
Moritzam 20.08.2026 | 17:54
Sicher ist das ein Thema der Rentenversicherung. Die Krankenkasse bezieht sich ja auf den jährlichen Rentenbescheid. Und jedes Jahr zum 01.07. wird der Krankenkassenbeitrag anhand des Rentenbescheides erhöht und das Mindesteinkommen ebenfalls, obwohl der Rentenbezieher das gar nicht bekommt. Und davon trägt die Rentenversicherung eben nichtmal die Hälfte.
Schadeam 20.08.2026 | 19:05
Zitat von Moritz anzeigen
Wenn Sie meinen, will ich Sie nicht belehren. Bin aber ziemlich sicher, dass Ihnen morgen der Experte auch schreiben wird, dass das Die Krankenkasse und nicht die DRV betrifft. Wir werden es abwarten können.
Das ist leider richtig soam 21.08.2026 | 07:31
Die Krankenkasse berechnet diesen Beitrag, weil für freiwillig Versicherte gesetzlich eine bestimmte Mindesteinnahme festgelegt ist. Diese sogenannte Mindestbemessungsgrundlage liegt derzeit bei 1.318,33 Euro im Monat. Nach Paragraph 240 SGB V muss die Krankenkasse so rechnen, als würde man mindestens diese 1.318,33 Euro monatlich verdienen , auch wenn die tatsächliche Rente deutlich niedriger ist
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