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Experten-Antwort

Auffüllen Minijob - für Rentenanspruch aus VA

von Udo17.01.2024 | 10:51
330 Ansichten
4 Antworten
D.h., ich fordere einen Auszug aus meinen Rentenkonto an, da steht dann z.B. 30 Monate Pflichtbeiträge aus VA, d.h. mir fehlen 30 Monate. Dann muss ich ungefähr ( bei 520 € mtl.) wie lange den Minijob ausüben um die 60 Monate zu erfüllen ( 30 Monate?) und dann bekomme ich zum Rentenbeginn neben meiner Pension die Rente aus der gesetzlichen Renten - sprich aus dem Versorgungsausgleich aus 1996 und dem jetzigen Minijob ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2024 | 11:01

Hallo Udo,
vor Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit empfehlen wir auf jeden Fall eine persönliche Beratung.

Die allgemeine Wartezeit ist mit 60 Kalendermonaten an Beitragszeiten erfüllt. Insoweit passt das Rechenbeispiel.
Bitte prüfen Sie auch die Auswirkungen auf Ihre eigene Versorgung.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Königam 17.01.2024 | 10:59
Wenn Sie den Minijob versicherungspflichtig ausüben, dann ist 30 Monate korrekt. Sollten Sie allerdings später die Höchstgrenze von aktuell 71,75 % Ihrer Pension erreichen, wird die gesetzliche Rente auf Ihre Pension angerechnet. Hierzu berät Sie Ihr Versorgungsträger.
Königam 17.01.2024 | 11:22
Udo schrieb

Ja, das stimmt. Ich möchte ja nur evtl, VA meiner Ex-Frau ausgleichen, falls durch diese die Höchstgrenze von 71,75% nicht erreicht wird. Denke ich richtig ?

Ob keine Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Pension stattfindet, nur weil Sie aufgrund eines VAG gekürzt wird, wage ich zu bezweifeln. Genau das ist aber eine Frage die in den Zuständigkeitsbereich Ihres Versorgungsträgers fällt und nicht von der Rentenversicherung zu beantworten ist.
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