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Experten-Antwort

Aufforderung Arbeitsamt auf Antrag volle Erwerbsminderungsrente

von Ralph26.07.2019 | 07:56
1835 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, Ende März diesen Jahres habe ich eine betriebsbedingte Kündigung meines Arbeitgebers zum 30.09.2019 erhalten und mich daraufhin beim Arbeitsamt gemeldet. Da ich bereits eine Teilerwerbsminderungsrente auf Dauer erhalte, wurde ich zunächst vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes begutachtet mit dem Ergebnis, dass ich weiterhin 3 - 6 Stunden arbeiten kann und auch ein Arbeitsweg von 45 Minuten zumutbar wäre. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt, da ich aus gesundheitlichen Gründen keine 45 Minuten mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren kann. Daraufhin wurden von mir ärztliche Gutachten/Bescheinigungen erbeten. Mein Hausarzt ist der Meinung, dass ich gar nicht mehr arbeiten kann. Ich meine aber, dass ich wohl 3 - 6 Stunden arbeiten kann aber eben nur von Zuhause aus. Der ärztliche Dienst hat sich dem Attest vom Hausarzt angeschlossen. Meine Sachbearbeiterin teilte mir nun mit, dass ich bei ihr raus bin und die Fachabteilung mich wahrscheinlich auffordern wird, einen Antrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen! Muss ich dem nachkommen? Macht es Sinn nochmal Einspruch einzulegen? Vielen Dank und einen schattigen Tag R. D.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2019 | 10:31

Die Agentur für Arbeit hat nach § 145 SGB III die Möglichkeit Versicherte aufzufordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Eine Aufforderung zur Rentenantragstellung sieht der § 145 SGB III nicht vor.

Sollte jedoch der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Rehabilitationsverfahrens feststellen, dass ein unter dreistündiges Leistungsvermögen vorliegt, kann gem. § 116 SGB VI eine Umdeutung des Rehabilitationsantrages in einen Rentenantrag erfolgen und Sie wären in diesem Fall in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt.

Inwieweit es Sinn macht gegen die Entscheidung der Agentur für Arbeit Widerspruch einzulegen kann nicht beantwortet werden.

4 Antworten

k-o-ram 26.07.2019 | 08:39
Die AfA kann nicht explizit zum Antrag auf Erwerbsminderung auffordern, dass gibt der §145 SGB III nicht her. Sie kann aber sehr wohl - nach genannten §§ - zu einem Reha-Antrag, bzw. zu einem LTA Antrag binnen eines Monats auffordern. Ob ein Widerspruch (Einspruch gibt es hier nicht) zu dieser eventuellen Aufforderung dann Sinn macht, kann hier keiner entscheiden und beantworten. H.
???am 26.07.2019 | 08:35
Auch die AfA kann nur zu einem Reha-Antrag auffordern. Insoweit bräuchten Sie auf eine Aufforderung zur Rentenantragstellung nicht reagieren. Sich einfach tot zu stellen ist meist keine gute Lösung. Falls also tatsächlich eine Aufforderung zur Rentenantragstellung kommen sollte, würde ich die kritisch hinterfragen, also z.B. nach den gesetzlichen Grundlagen erkundigen u.ä..
Ralpham 26.07.2019 | 10:39
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und einen schönen schattigen Tag :-)
Ralpham 26.07.2019 | 10:39
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und einen schönen schattigen Tag :-)
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