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Experten-Antwort

Aufforderung bei RV Antrag zu stellen

von Sabrina 24.05.2023 | 10:02
217 Ansichten
2 Antworten
Ich bin seit September 21 AU, seit März ALG1 Nahtlosigkeit. Im Januar und Februar hatte ich eine Reha von der RV. Die Einschätzung dort 3-6 Stunden allg. Arbeitsmarkt, allerdings nur auf 1 Krankheitsbild bezogen. Aussage dort, EMR beantragen und AU bleiben, bis zum Bescheid. Als jetzt von dem Arbeitsamt rückwirkend ALG1 Nahtlosigkeit genehmigt wurde, wurde ich aufgefordert innerhalb 4 Wochen einen Antrag bei der RV auf med. Leistungen, bzw. Teilh. am Arbeitsleben zu stellen. Im Schreiben stand, wenn ich ihn nicht stelle, wird die Leistung eingestellt. Ich habe aber doch schon einen Rentenantrag laufen und war ja auch schon zur Reha. Ich habe jetzt das Arbeitsamt angeschrieben und eine Kopie von der Abgabe des Rentenantrages mit rein. Leider erhalte ich keine Antwort. Muss ich denn wirklich nochmal so einen Antrag stellen, ist doch eigentlich schon passiert? Vielleicht kann .irjemand was dazu schreiben. Es betrifft ja die Rv und das Arbeitsamt. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.05.2023 | 10:41

Hallo Sabrina,

für gewöhnlich fordert die Agentur für Arbeit nicht zu einer weiteren Reha-Antragstellung auf, wenn bereits ein Rentenantrag läuft. In diesen Fällen informiert die Agentur für Arbeit lediglich den Rentenversicherungsträger darüber, dass ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung bewilligt wurde. Nachdem Sie die Agentur für Arbeit bereits über Ihren offenen Rentenantrag informiert haben, sollte eine weitere Antragstellung nicht notwendig sein. Die Entscheidung über einen möglichen Wegfall Ihres Arbeitslosengeldes liegt aber bei der Agentur für Arbeit. Nur dort können Sie letztendlich Auskunft über das weitere Verfahren erhalten.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fliederam 24.05.2023 | 10:09
Aus Sicht der DRV können Sie natürlich nochmal einen Antrag stellen. Ob Ihnen noch eine medizinische Reha genehmigt würde, ist fraglich. Bei einem Leistungsvermögen von 3-6 Stunden kämen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um Sie weiterhin arbeitsfähig zu halten, grundsätzlich in Betracht. Ich würde Ihnen aber empfehlen, das persönliche Gespräch bei der Arbeitsagentur zu suchen. Nehmen Sie die Kopie des Rentenantrags sowie Ihren Entlassungsbericht aus der medizinischen Reha mit und klären Sie dort, ob Sie dennoch den Antrag stellen müssen oder nicht. Das wird Ihnen die DRV leider nicht beantworten können.
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