Hallo Sabrina,
für gewöhnlich fordert die Agentur für Arbeit nicht zu einer weiteren Reha-Antragstellung auf, wenn bereits ein Rentenantrag läuft. In diesen Fällen informiert die Agentur für Arbeit lediglich den Rentenversicherungsträger darüber, dass ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung bewilligt wurde. Nachdem Sie die Agentur für Arbeit bereits über Ihren offenen Rentenantrag informiert haben, sollte eine weitere Antragstellung nicht notwendig sein. Die Entscheidung über einen möglichen Wegfall Ihres Arbeitslosengeldes liegt aber bei der Agentur für Arbeit. Nur dort können Sie letztendlich Auskunft über das weitere Verfahren erhalten.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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