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Experten-Antwort

Aufforderung der Krankenkasse zur Antragsstellung medizinische Reha

von AJ07.02.2021 | 12:14
312 Ansichten
4 Antworten

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Meine Krankenkasse hat mich nach 4 Wochen Krankengeldbezug aufgefordert, eine medizinische Reha zu beantragen. Als Antragsformulare wurden mir nur G0100 (Antrag) und G0110 (Anlage) mitgeschickt. Es gibt kein Formular für einen Befundbericht der behandelnden Hausärztin und aucn keinen Selbsteinschätzungsbogen. Ist es sinnvoll, diese trotzdem herunterzuladen, auszufüllen und mit abzugeben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AJ,

Hobbyexpertre hat es ganz gut auf den Punkt gebracht. Die Antragsverfahren für medizinische Rehabilitation werden von den Rentenversicherungsträgern unterschiedlich gehandhabt.

Die Formulare G0100 und G0110 sind für die Antragstellung zunächst ausreichend.

Sollte der Rentenversicherungsträger einen Befundbericht vom behandelnden Arzt wünschen, bekommen Sie die entsprechenden Vorducke zugeschickt, mit der Bitte, diese vom Arzt ausfüllen zu lassen.

Wenn Sie von sich aus einen Befundbericht beim Arzt einreichen, kann es sein, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen, wenn der Rentenversicherungsträger ansonsten keinen Befundbericht angefordert hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

KSCam 07.02.2021 | 15:07
Wenn Sie wollen dass alles möglichst schnell läuft kann das sinnvoll sein. Wollen Sie lieber - aus welchem Grund auch immer - auf Zeit spielen, können Sie getrost warten bis jemand sich bei Ihnen meldet.
Hobbyexperteam 07.02.2021 | 17:00
Die Rentenversicherungsträger arbeiten bei Reha Anträgen unterschiedlich. Ob Ihr Träger einen Befundbericht von ihrem behandelnden Arzt oder ein ärztliches Gutachten benötigt, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Je nach Träger wird entweder das eine ODER das andere benötigt. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse nach 51 SGB V zur Antragstellung aufgefordert worden sein, liegt im der Regel ein Gutachten seitens des MdK bereits vor.
Siehe hieram 07.02.2021 | 17:09
Denken Sie daran, den Antrag dann bei Ihrer Krankenkasse abzugeben und sich den Eingang dort bestätigen zu lassen. Die Krankenkasse darf die Annahme des Antrages nicht ablehnen! Die Krankenkasse leitet dann den Antrag an die DRV weiter (weil sie selbst wohl nicht zuständig ist) und kann dabei auch gleich ihre Einschätzung (MDK) an die DRV übermitteln. Außerdem haben Sie dann nicht das Problem, später nachweisen zu müssen, dass Sie der Aufforderung rechtzeitig nachgekommen sind.
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