Sehr geehrter Reik,
Wenn die Rentenversicherung Ihnen eine Erwerbsminderungsrente in Aussicht stellt, geht der ärztliche Dienst davon aus, dass eine Rehabilitation nicht ausreicht, um Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.
Im Grunde genommen ist das auch der Grund weshalb die Krankenkasse Sie dazu aufgefordert hat einen Rehaantrag zu stellen.
Wenn Sie den Rentenantrag nicht stellen, kann das dazu führen, dass die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt.
Wenn Sie allerdings die Krankenkasse davon überzeugen können, dass eine Rehablilitation in Ihrem Fall sinnvoll ist, kann mit dem Einverständnis der Krankenkasse der Rentenantrag zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.
Alternativ können Sie natürlich auch Widerspruch gegen die Entscheidung des RV-Trägers einlegen, um von dort eine Rehabilitation zu erhalten.
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