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Aufforderung Reha durch KK / EM-Rente / Wiedereingliederung

von Glühfix27.12.2016 | 16:58
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe eine Aufforderung der KK bekommen, einen Rehaantrag zu stellen. Bin knapp 12 Mon. AU. Frage: Wäre es dennoch möglich eine Wiedereingliederung auf einen anderen Arbeitsplatz durchzuführen? Vorausgesetzt Krankenkasse u. Arzt sowie Arbeitgeber befürworten dies? Würde zuvor klären, ob KK bereit ist, auf Reha-Antrag zu verzichten. Stattdessen würde ich parallel einen Antrag auf EM-Rente stellen (bin sehr zuversichtlich, dass eine tlw. Rente gewährt wird) mit dem Ziel meine Arbeitszeit bei Rentengewährung weiter zu reduzieren. Ich merke immer mehr, dass ich immer weiter einbreche und es mir Angst macht, meine Tage zu strukturieren. Das Reha-Verfahren und ein sich daran anschließender Rentenantrag würde ja sicherlich noch sehr lange brauchen. Bitte nicht den Sachverhalt/Fragestellung kritisieren (ist mir selber bewusst, dass dieses Vorgehen "untypisch" ist). Gibt es Gründe, warum dieser Weg überhaupt nicht geht?

4 Antworten

Herz1952am 28.12.2016 | 19:38
Hallo Glühfix, bei einem anderen Bekannten lief es nicht so glatt. Der bekam zwar auch eine Reha bewilligt aber keine Rente.
Herz1952am 28.12.2016 | 15:40
Hallo Glühfix, Erfahrung einer Bekannten: Sie stellte einen Reha-Antrag und bekam auch die Genehmigung. Sie war ziemlich "angeschlagen" und konnte die Reha nicht durchstehen. Empfehlung der Reha-Einrichtung: Rentenantragstellung. Rentenantrag gestellt. Volle EM-Rente, natürlich befristet, wurde gewährt. Allerdings hatten die Ärzte, bei den sie in Behandlung war auch etwas wichtiges vergessen zu bescheinigen, bzw. nicht darauf geachtet. Es kann natürlich auch eine AM-Rente bei Ihnen werden, bzw. Teilrente. Entsprechend Ihrer Arbeitskraft.
=//=am 30.12.2016 | 13:23
Man kann es auch kompliziert machen. :-) Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Hausarzt, ob er meint, dass Sie eine Wiedereingliederung versuchen sollten. Was meinen Sie mit "anderem Arbeitsplatz", beim gleichen Arbeitgeber? Dann müßten Sie dies auch mit der KK besprechen, denn für eine Wiedereingliederung wäre diese zuständig. Ob die KK die Aufforderung zur Reha-Antragstellung zurücknimmt, muss diese entscheiden. Einfacher ist folgendes Vorgehen: Sie stellen einen REHA-Antrag und fügen möglichst viele aktuelle ärztliche Unterlagen bei. Der Vorteil: Es wird bereits im Reha-Verfahren geprüft, ob eine Leistungsminderung vorliegt. Ggfls. wird keine Reha, sondern eine EM-Rente gezahlt bzw. Sie werden von der DRV aufgefordert, einen formellen Rentenantrag zu stellen. Weiterer Vorteil: wenn Sie noch einen Arbeitsplatz haben, kann nach einer med. Reha-Maßnahme über die DRV - wenn denn eine bewilligt wird - eine stufenweise Wiedereingliederung geprüft werden und Sie erhalten ggfls. danach weiterhin Übergangsgeld. ODER es werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft (je nach Alter und letztem Beruf). Wenn Sie nämlich zuerst einen Rentenantrag stellen, kommt nichts Anderes heraus (und dieser ist mal viel umfangreicher als ein Reha-Antrag). Auch im Rentenverfahren wird geprüft, ob zunächst eine Reha durchgeführt werden soll.
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