Hallo Hans,
durch die Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen, hat die Krankenkasse ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt.
Stellen Versicherte mit Einverständnis der Krankenkasse keinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe, sondern einen Antrag auf Altersrente, sind sie auch hinsichtlich des Rentenantrags in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt.
Im Falle eines Altersrentenantrags können die Versicherten den mit der Krankenkasse vereinbarten Beginn der Altersrente nur mit Zustimmung der Krankenkasse hinausschieben.
Wir empfehlen Ihnen daher, über Ihre Pläne hinsichtlich Rentenantragstellung mit der Krankenkasse zu reden.
Mit freundlichen Grüßen