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Experten-Antwort

Aufforderung Reha kurz vor Rente

von Hans22.12.2016 | 15:48
3019 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, meine Situation Bin seit Mitte Oktober 2016 im Krankengeld.Zuvor war ich Arbeitslos.Am 16.12.2016 bekam ich von der Kk die Aufforderung einen Reha Antrag zu stellen..Am 1 August 2017 könnte ich in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen.Bevor ich jetzt Ende Februar 2017 die Reha beantrage (10 Wochenfrist),dachte ich mir,beantrage ich zuvor frühzeitig die Rente zum 01.08.2017.Bin 50% Schwerbehindert. Wie soll ich vorgehen? Freundliche Grüße

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

durch die Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen, hat die Krankenkasse ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt.

Stellen Versicherte mit Einverständnis der Krankenkasse keinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe, sondern einen Antrag auf Altersrente, sind sie auch hinsichtlich des Rentenantrags in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt.

Im Falle eines Altersrentenantrags können die Versicherten den mit der Krankenkasse vereinbarten Beginn der Altersrente nur mit Zustimmung der Krankenkasse hinausschieben.

Wir empfehlen Ihnen daher, über Ihre Pläne hinsichtlich Rentenantragstellung mit der Krankenkasse zu reden.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

durch die Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen, hat die Krankenkasse ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt.

Stellen Versicherte mit Einverständnis der Krankenkasse keinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe, sondern einen Antrag auf Altersrente, sind sie auch hinsichtlich des Rentenantrags in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt.

Im Falle eines Altersrentenantrags können die Versicherten den mit der Krankenkasse vereinbarten Beginn der Altersrente nur mit Zustimmung der Krankenkasse hinausschieben.

Wir empfehlen Ihnen daher, über Ihre Pläne hinsichtlich Rentenantragstellung mit der Krankenkasse zu reden.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

Robinéam 22.12.2016 | 16:07
Zitat von Hans anzeigenausblenden
Die Krankenkasse wird Sie wohl nicht vom Haken lassen. Sie müssen einen Antrag auf Reha stellen. Es geht wahrscheinlich darum, dass Sie in letzter Konsequenz einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollen. Wenn Sie das 63. Lebensjahr bereits vollendet haben, haben Sie insofern keinen Verlust, dass Sie keinen Rentenabschlag hinnehmen müssen. Sie können also gelassen alles auf sich zukommen lassen. Ob Sie eine Rehaleistung bewilligt bekommen steht natürlich auf einem ganz anderen Papier, aber grundsätzlich hat jede gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit einen Krankengeldempfänger zu einer Antragstellung zu "bewegen"...
Hansam 22.12.2016 | 19:00
Hallo, für mich stellt sich nämlich auch die Frage.Genemigt die RV überhaupt noch eine Reha,wenn ich danach noch 3 bis 4 Monate arbeite.Wenn keine Reha genemigt wird,so ist der Antrag in einen Rentenantrag umzuwandeln.Bei dieser Umwandlung kann ich bei "berechtigten Interesse" Wiederspruch einlegen.Ein berechtigtes Interesse ist z.B.durch einen späteren Rentenbeginn einen höheren Rentenanspruch zu erreichen.Die KK muss dem Wunsch des Versicherten zustimmen.Liege ich mit diesem Sachverhalt richtig. Vielen Dank
KSCam 22.12.2016 | 19:39
Es ist doch gar nicht gesagt, dass die DRV den Reha Antrag in einen Rentenantrag umwandelt. Die Reha könnte ja auch aus anderen Gründen abgelehnt werden, weil die letzte Reha noch keine 4 Jahre her war, weil eine Reha medizinisch gar nicht nötig ist, weil........ Vielleicht wird die Reha auch bewilligt, weil man der Meinung ist, eine Reha kann die Erwerbsminderung verbessern..... Stellen Sie den Reha Antrag unter Wahrung der 10 Wochenfrist, wenn die Reha Ende Februar beantragt wird wissen Sie im März oder April wie entschienden wurde.
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