Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Aufforderung zum Rehaantrag

von Die Ente03.06.2012 | 17:43
1806 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Sachbearbeiterin der AfA hat mich öfter aufgefordert einen Antrag auf med. Reha zu stellen. Das letzte mal telefonisch nachdem sie mit dem ärztlichen Dienst gesprochen hat. So sagte sie mir es zu mindestens. Aus dem Grund habe ich dann einen Antrag gestellt. Im Antrag habe ich angegeben das ich dazu aufgefordert wurde und ich das Gutachten nachreichen würde sobald es mir vorliegt. So weit so gut. Nach 2 Wochen erhielt ich Post von der DRV das der Antrag eingegangen ist und geprüft wird. Diesen Brief legte ich meiner SB vor und sie fand das gut. Zwischenzeitlich hatte sie aber auch das Gutachten da. Hatte einige schwere Operationen die mich psychisch mitgenommen haben. Laut Gutachten darf ich alle berufsspezifischen arbeiten nicht mehr erledigen. Das hatte ich bereits bei 2 Arbeitsversuchen bemerkt. Der Gutachter schreibt aber auch das ich trotzdem noch in meinem Beruf arbeiten kann. Wie immer das auch funktionieren soll. Außerdem würde eine med. Reha im Moment nicht im Vordergrund stehen. Was kann ich jetzt machen? Ich kann der DRV das Gutachten so doch nicht zusenden. Den Antrag würde man doch dann gleich ablehnen. Zudem habe ich das Gefühl als ob ich unglaubwürdig rüber komme, da ich ja zuvor öfter aufgefordert wurde und auf einmal sieht die Sache doch anders aus. Meine SB streitet jetzt auch alles ab. Gruß Ente

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Heiner Reuteram 03.06.2012 | 18:33
Ein ärztliches Gutachten welches im Auftrag derr AfA oder durch den med. Dienst erstellt wurde, hat im Zusammenhang mit der Bewilligung einer EM-Rente KEINE Bedeutung. Dies schon alleine deshalb, weil ein Gutachten der AfA NUR auf die Arbeitsfähig abzielt und nicht auf die Erwerbsfähigkeit. Leztztere wird immer und nur von der Rentenversicherung geprüft und bewertet.
Die Enteam 03.06.2012 | 18:13
Vergessen. Welche Rolle spielen überhaupt Gutachten die nicht von der DRV veranlasst wurden bei einer Antragstellung?
Die Enteam 04.06.2012 | 07:20
OK, ist das bei einer Reha die meine Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsfähigkeit wieder verbessern soll auch so?
Heiner Reuteram 04.06.2012 | 08:18
Nein. Bei einer med.Reha wird ja gerade im Auftrage der RV die Erwerbsfähigkeit beurteilt. Das ist unter anderem gerade ja Sinn und Zweck so eine Rehamassnahme. Das Ergebnmis dieses Gutachtens flieisst dann in die Entscheidung zur EM-Rente mit ein. Bindend ist für die RV ist die Einschätzung zur EM im Gutachten jedoch nicht. Aber eben ein ganz wichtiger Bestandteil in der Gesamtheit der Beurteilung. Dazu werden aber alle ärztlichen Unterlagen die über Sie vorliegen bewertet und nicht nur alleine das Rehagutachten. Aber ein Gutacnten wo eine EM attestiert wird, kann die RV nicht so einfach ignorieren...
Die Enteam 05.06.2012 | 10:42
Hallo, habe ich das jetzt richtig verstanden. Es ist also egal ob ich das Gutachten einreiche oder nicht?
Die Enteam 05.06.2012 | 17:21
Ok. Danke schön. Thema hat sich erstmal erledigt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026