Hallo R.,
Ihr Dispositionsrecht ist durch die Krankenkasse dahingehend eingeschränkt, dass Sie unter Umständen den Anspruch auf Krankengeldzahlung verlieren, wenn Sie die Reha nicht beantragen, die Durchführung verweigern, die Reha aus persönlichen Gründen vorzeitig beenden oder den möglichen Rehaerfolg durch mangelnde Mitwirkung verhindern. Auch, wenn Sie mit der zugewiesenen Klinik nicht einverstanden sind oder Ihnen der Termin nicht passt, benötigen Sie die Zustimmung der Krankenkasse, da sich durch die Änderungen vermutlich der Rehabeginn verzögert.
Ansonsten haben Sie natürlich immer noch die freie Entscheidung und können sich gegen Mißstände beschweren und auch eine ärztlicherseits vorgeschlagene Verlängerung können Sie natürlich annehmen. Sollte der Entlassungsbericht fehlerhaft sein, können Sie natürlich auch dagegen vorgehen. Beides tatsächlich am besten zunächst sofort vor Ort.