Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aufforderung zum Rehaantrag - Rechte während und nach der Reha

von R.20.05.2020 | 17:57
200 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Forum, ich bin durch die KK zum Rehaantrag gezwungen worden. Dadurch ist mein Dispositionsrecht eingeschränkt. Was darf ich dann noch? Darf ich noch selbst entscheiden, ob ich die Reha verlängere oder nicht? Darf man sich bei Problemen mit der Reha und hygienischen Zuständen beschweren und bei wem? Darf man sich gegen fehlerhafte Entlassungsberichte wehren? Oder muss ich erst immer die KK kontaktieren? Viele Grüße R.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo R.,

Ihr Dispositionsrecht ist durch die Krankenkasse dahingehend eingeschränkt, dass Sie unter Umständen den Anspruch auf Krankengeldzahlung verlieren, wenn Sie die Reha nicht beantragen, die Durchführung verweigern, die Reha aus persönlichen Gründen vorzeitig beenden oder den möglichen Rehaerfolg durch mangelnde Mitwirkung verhindern. Auch, wenn Sie mit der zugewiesenen Klinik nicht einverstanden sind oder Ihnen der Termin nicht passt, benötigen Sie die Zustimmung der Krankenkasse, da sich durch die Änderungen vermutlich der Rehabeginn verzögert.

Ansonsten haben Sie natürlich immer noch die freie Entscheidung und können sich gegen Mißstände beschweren und auch eine ärztlicherseits vorgeschlagene Verlängerung können Sie natürlich annehmen. Sollte der Entlassungsbericht fehlerhaft sein, können Sie natürlich auch dagegen vorgehen. Beides tatsächlich am besten zunächst sofort vor Ort.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KfKam 20.05.2020 | 18:53
Zuerst, die KK zwingt niemanden zu einem Antrag. Sie hätten der Aufforderung auch nicht nachkommen brauchen, mit den dazugehörigen Konsequenzen. Ansonsten dürfen Sie alles, was Sie auch ohne Dispositionsrecht bei der KK dürften. Nur bei manchen eben nur mit Zustimmung der KK Bei dem der dafür zuständig ist und das dürfte in erster Linie die Klinik sein Sie dürfen jederzeit - bei einem "fehlerhaften" Entlassungsbericht - Ihre Sicht der Dinge darlegen und sollten das in so einem Fall natürlich auch
KSCam 20.05.2020 | 18:06
Sie müssen zunächst nur den Antrag stellen und sofern die Reha bewilligt wird hingehen.
Kleeblattam 21.05.2020 | 11:10
Es gibt eine Beschwerdestelle bei der Rentenversicherung. Hatte selbst so ein Problem , unmögliche Zustände in der Rehaklinik und dazu noch ein sehr fehlerhafter Rehabrief. Habe auf anraten des Sachbearbeiter, alles schriftlich aufgeführt. Der Rehabrief wurde sogar leicht korrigiert. Aber unterm Strich, sitzt man am kürzeren Hebel.In der besagten Reha Klinik hat sich nichts geändert, wie ich aus den Bewertungen entnehmen kann. Man hat mir damals gesagt, ich hätte mich direkt aus der Reha melden sollen. Viel Erfolg!
Katinka1971am 21.05.2020 | 20:43
Erstmak beantragen. Genehmigung und freier Termin dauern. Wenn sie nicht in Reha wollen, dann einfach nicht stellen und Krankengeldentzug akzeptieren. Wenn Sie fahren und es ist nicht ok dort, dann beschweren. Erst dort und wenn es nichts nutzt beim Träger und bei der Rentenkasse. Ist der Bericht fehlerhaft, dann dort reklamieren und Kopie an die Rentenkasse. Auch wenn die Rehaklinik sich weigert was zu ändern, hat die Rentenversicherung auch Kenntnis.
Gartenfeeam 25.05.2020 | 19:37
Hallo, und trotz eingeschränktem Dispositionsrecht war es mir möglich, die Klinik selbst auszuwählen (Formulare und Aufklärung dazu sind auf den meisten Klinikseiten vorhanden). Schönen Abend wünscht die Gartenfee
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026