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Experten-Antwort

Aufforderung zur Reha

von Fredy10.11.2019 | 07:34
544 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Freund erkrankte vor einpaar Monaten schwer. Nun wurde er von seiner Krankenkasse aufgefordert, eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen obwohl er gar nicht Reha-fähig ist.Vermutlich will ihn die Krankenkasse in die Rente abschieben. Mein Freund ( 42) möchte jedoch wieder gesund werden und arbeiten und nicht an Rente denken. Wie sollte oder "muss" er sich verhalten, um nicht sein Krankengeld zu verlieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Fredy",

wenn Ihr Freund eine Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch seine Krankenkasse erhalten hat, so wird er dieser Folge leisten müssen, damit sein Krankengeld nicht eingestellt wird. Insofern wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als innerhalb von 10 Wochen den Reha-Antrag zu stellen.

Der Versuch mit einer Reha-Unfähigkeitsbescheinigung etwas auszurichten kann zwar unternommen werden, muss jedoch durch die Krankenkasse Ihres Freundes nicht akzeptiert werden. Insofern sind die Aussagen von "Isso" durchaus korrekt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Issoam 10.11.2019 | 07:47
Der Aufforderung folge leisten, ansonsten wird das KG eingestellt. Wer Sozialleistungen erhält, muss sich auch an gewisse "Spielregeln" halten. Alternative wäre, arbeiten gehen.
Issoam 10.11.2019 | 08:38
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Das ist totaler Blödsinn! Eine jetzige Bescheinigung einer vermeintlichen Rehaunfähigkeit entbindet nicht von der Pflicht einer Aufforderung nach §51 SGB V. Eine Rehafähigkeit wird "vor" Antritt einer Reha bescheinigt, oder eben nicht. Aber nicht bei einer Aufforderung zur Antragstellung! Immer wieder faszinierend was hier am WE so unterwegs ist!
Danielaam 10.11.2019 | 08:21
Vom Arzt eine Rehaunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, die Kopie zur Kasse schicken und um Aufschub bitten. Ich hatte das Problem auch: Schulteroperation gehabt, der Arm sollte 6 Wochen Ruhig gehalten werden, ich sollte aber direkt nach der Op zur Reha. Mein Arzt hat zur Kasse auch eine Rehaunfähigkeitsbescheinigung geschickt und dort gesagt, das eine Reha erst ab Woche 12 postoperativ Sinn macht und vorher nur Krankengymnastik. Das verschieben der Reha war überhaupt kein Problem, die Kasse hat die Begründung absolut problemlos akzeptiert Dazu kommt, das man sowieso immer 10 Wochen Zeit hat für den Rehaantrag und dann dauert es noch mal bis zu 4 Wochen bis es los geht. Also ganz entspannt, das ist einfacher als es sich anhört
Berateram 10.11.2019 | 08:22
So lange sein Arzt Ihm bescheinigt, dass er nicht rehafähig ist, muss er auch keine Reha beantragen. Sobald er aber dazu in der Lage ist, muss er den Antrag stellen, da sonst die Krankengeldzahlung eingestellt werden kann und vermutlich auch wird. Letztendlich geht es aber um Leistungen der Krankenkasse. Daher sollten Sie sich mit solchen Fragen an ein Krankenkassenforum wenden.
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