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Experten-Antwort

Aufforderung zur Reha, aber in 8 Monaten Altersrente möglich

von Josi5725.11.2020 | 17:05
524 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, bei mir läuft nach 78 Wochen zum 20.02.2021 das Krankengeld aus und ich wollte mich dann an das Arbeitsamt wenden. Nun hat mich die Krankenkasse telefonisch informiert, dass man mir eine Aufforderung zu einer Reha zusenden wird. Innerhalb 10 Wochen, das wäre Termineinhaltung bis Mitte/Ende Januar 2021. Ich möchte zum 01.08.2021 abschlagsfrei in Rente gehen und eben zum 1.05.2021 meinen Antrag stellen - ich frage mich, ob die Reha da wirklich noch sinnvoll und gewollt sein kann. Ich habe der Mitarbeiterin meiner KK das mitgeteilt, aber dazu wurde nichts gesagt. Bis eine Reha bewilligt wird (wenn überhaupt) dauert das ja auch eine Zeit und so eine Reha kostet ja auch entsprechend. Jetzt habe ich die Befürchtung, dass ich eine Erwerbsminderungsrente stellen soll/muss.... ich habe ja dann wohl keinen Einfluss mehr auf den Erhalt einer regulären Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Josi 57,

grds. würden wir es nicht unbedingt als ein Nachteil sehen, wenn Sie aufgrund des dargestellten Sachverhalts evtl. zunächst eine Erwerbsminderungsrente vor Beginn der Altersrente beantragen würden/müssten. Krankenkassen haben die Möglichkeit, Sie dazu aufzufordern, dass Sie beim Rentenversicherungsträger prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderung vorliegt (Einschränkung Ihres Dispositionsrechts bei Umwandlung eins Antrages auf med. Reha in einen Rentenantrag).

Sollte eine schriftliche Aufforderung der Krankenkasse eingehen, können Sie entweder den Antrag auf med. Reha stellen oder der Vorgehensweise der Krankenkasse widersprechen.

Wird im Rentenverfahren nicht festgestellt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, können Sie wie ursprünglich geplant vorgehen.

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1 Antworten

W°lfgangam 25.11.2020 | 18:31
Hallo Josi57, Richtig, als nun KG-Empfänger sind Sie 'Spielball' der zahlenden KK/nach deren gesetzlichen Vorgaben. Der Aufforderung zur Reha ist Folge zu leisten, oder das KG wird nach Ablauf der Frist zum Reha-Antrag eingestellt. Sofern aus der anschließenden Reha/sofern die DRV die bewilligt, UND anschließend ggf. eine EM-Rente folgen sollte, muss das aus Rentensicht nicht mal die schlechteste Lösung. Eine EM-Rente erhält noch eine Zurechnungszeit, die über Ihr beabsichtigtes Beschäftigungsende hinausgeht und damit Ihre vermeintliche Altersrente sogar erhöhen könnte. Ich sehe da kein Problem - ob sinnvoll/unsinnig ist nicht die Frage aus Sicht eines 'anderen SV-Trägers/KK, sondern aktuell aus Ihrer Sicht: 'welche Nachteile habe ich'/Folgewirkungen ...wie ich Sie hier beschrieben habe. Es steht natürlich im Ihrem Ermessen, die Reha nicht zu beantragen - und dann zum 01.08.2021 die abschlagsfreie Altersrente zu beantragen ...wäre aus meiner Sicht zunächst die 'schlechteste' Entscheidung! Gruß w.
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