Hallo, Josi 57,
grds. würden wir es nicht unbedingt als ein Nachteil sehen, wenn Sie aufgrund des dargestellten Sachverhalts evtl. zunächst eine Erwerbsminderungsrente vor Beginn der Altersrente beantragen würden/müssten. Krankenkassen haben die Möglichkeit, Sie dazu aufzufordern, dass Sie beim Rentenversicherungsträger prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderung vorliegt (Einschränkung Ihres Dispositionsrechts bei Umwandlung eins Antrages auf med. Reha in einen Rentenantrag).
Sollte eine schriftliche Aufforderung der Krankenkasse eingehen, können Sie entweder den Antrag auf med. Reha stellen oder der Vorgehensweise der Krankenkasse widersprechen.
Wird im Rentenverfahren nicht festgestellt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, können Sie wie ursprünglich geplant vorgehen.