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Experten-Antwort

Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse trotz geplanter Wiedereingliederung

von Maximilian10.03.2025 | 09:58
532 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit Oktober 2024 wegen Burnout und Depression zum zweiten mal krank geschrieben. Bei der ersten Krankschreibung 2023 habe ich eine Reha ( 6Wochen ) gemacht und wurde mehr als 6 Stunden arbeitsfähig entlassen. Nach Wiedereingliederung habe ich dann bis Oktober 2024 wieder Vollzeit gearbeitet. Ich habe mit meinem behandelden Psychiater eine Wiedereingliederung für Mai 2025 die Beantragung eines Beschäftigungszuschuss wegen Minderleistung beim LWV geplant. Jetzt habe ich von der Krankenkasse eine Auforderung erhalten eine Reha zu beantragen (mit Androhung bei Nichtbeachtung das Krankengeld zu verlieren). Bekomme ich überhaupt eine weitere Reha nach 1,5 Jahren genehmigt, da die normale Wartezeit doch 4 Jahre ist? Kann ich oder mein Psychiater mit der o.a. Begründung Widerspruch gegen die Aufforderung einlegen? Weiterhin würde mich der Bericht des MDK interessieren, der nicht mitgeschickt wurde. Bin auf Eure Antworten gespannt. Viele Grüße Max

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maximilian,

 

ob eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme bereits vor Ablauf der  4-Jahre-Frist erfolgen kann entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall.

 

Um Unannehmlichkeiten mit der Krankenkasse zu vermeiden sollte der Antrag innerhalb der zehnwöchigen Frist gestellt werden.

 

Ggf. können Sie mit der Krankenkasse das Gespräch suchen und dort die Situation beschreiben, dass eine Wiedereingliederung geplant ist. Die Entscheidung, ob von der Aufforderung gem. § 51 SGB V abgesehen werden kann, trifft die Krankenkasse.

 

Den Bericht des MdK müssten Sie über Ihre Krankenkasse anfordern.

 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Fliederam 10.03.2025 | 10:13
Die Fragen, was Sie gegen die Krankenkasse unternehmen können, werden hier nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich dazu evt. an einen Sozialverband. Aus Sicht der DRV kann man sagen: Stellen Sie fristgerecht (Frist der Krankenkasse) einen Antrag bei der DRV, dort wird dann darüber befunden, ob eine erneute Reha frühzeitig erforderlich ist. Die Krankenkasse wird eher im Sinn haben, Sie in die Erwerbsminderungsrente zu kriegen. Aber auch, ob die gewährt werden könnte, steht in den Sternen. Evt. könnten Sie Ihre Pläne der Krankenkasse darlegen und um eine Aufschiebung der Aufforderung zur Reha-Antragstellung bitten? Oder Sie stellen den Antrag und sollte es zu einer Bewilligung kommen, warten Sie auf die Aufnahme in einer psychosomatischen Rehaeinrichtung eh ewig, das Krankengeld läuft weiter (bis zur Aussteuerung) und Sie können derweil Ihre Wiedereingliederungspläne verfolgen (vorausgesetzt die Krankenkasse stimmt dem zu).
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