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Experten-Antwort

Aufforderung zur Reha-Reha abgelehnt

von Vogeli07.10.2015 | 15:37
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3 Antworten

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Ich wurde von der Krankenkasse zur Beantragung einer Reha aufgefordert. Mein Antrag wurde wegen abgelehnt, weil ich derzeitig nicht rehafähig bin. Muss ich nun einen Rentenantrag stellen, bzw. wird der abgelehnte Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet? ich möchte so lange wie möglich im Krankengeldbezug bleiben. Wie kann ich das erreichen bzw. wie sieht die Rechtslage aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Vogeli,

Ihr Reha-Antrag gilt u.a. als Antrag auf Rente, wenn sie vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation/ Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist.

Mit Beantragung der Reha prüft die Rentenversicherung zunächst, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Reha-Maßnahme gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, prüft Ihr Träger der gesetzlichen Rentenversicherung von Amts wegen weiter, ob bei Ihnen verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Bei Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Rente. Hierüber werden Sie schriftlich informiert. Grundsätzlich haben Versicherte nun das Recht dieser Rentenantragsfiktion zu widersprechen. Da Sie jedoch von Ihrer Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert worden sind, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Sollte Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung mitteilen, dass bei Ihnen verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt und Ihnen anbieten, dass Ihr Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, können Sie Ihr Dispositionsrecht nur mit Zustimmung der Krankenkasse ausüben.

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2 Antworten

???am 07.10.2015 | 18:32
Sie warten einfach ab. Ihrer Verpflichtung, den Reha-Antrag zu stellen, sind Sie nachgekommen. Von daher kann Ihnen die Krankenkasse nichts. Ob die DRV umdeutet, werden Sie erleben. Ohne Umdeutungsschreiben von selbst einen Antrag zu stellen wäre gegen Ihr Ziel, möglichst lange Krankengeld zu beziehen, gerichtet.
=//=am 08.10.2015 | 10:14
Wenn der Ablehnungsgrund Ihre derzeitige Reha-UNFÄHIGKEIT ist, müßte eigentlich im Bescheid ein Zusatz angebracht sein, dass Sie sich bei Reha-FÄHIGKEIT wieder melden oder einen neuen Reha-Antrag stellen sollen. Sie sollten unter Vorlage des Bescheides dringend mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen. Vielleicht kann dieser abschätzen, wann Sie rehafähig sein werden. Dann melden Sie sich einfach nochmal bei der DRV. M.E. sieht es nicht danach aus, dass der Reha-Antrag umgedeutet wird. Dann müßte der Ablehnungsgrund ein anderer sein, nämlich dass Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, oder so ähnlich.
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