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Aufforderung zur Reha von der Krankenkasse

von Matz22.01.2022 | 13:31
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich erhielt im Dezember eine Aufforderung zur Reha von der Krankenkasse. 10 Wochenfrist. Die Erwerbsfähigkeit ist laut Gutachten des medizinischen Dienstes erheblich gefährdet oder gemindert. Dass ich dieser Aufforderung nachkommen muss ist mir bewusst. Gegen eine Reha ist ja auch nichts einzuwenden. Als ich letzte Woche beim Arzt war, meinte dieser, dass die Reha mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werde, da noch nicht festet ob eine Operation notwendig ist. Meine Fragen: Entscheidet die DRV nur Anhand des Gutachtens und der ICD-Codes der Krankmeldungen? Fordert die DRV weitere Unterlagen bei den Ärzten an oder soll/muss ich diese schon vorab einreichen? Gruß Matz

3 Antworten

Siehe hieram 22.01.2022 | 18:37
Hallo Matz, zunächst der Hinweis, dass zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung ein Unterschied besteht. Deshalb berücksichtigt die Rentenversicherung nicht nur eine (evtl. vorübergehende) Diagnose nach ICD-Code, sondern betrachtet auch die Vorgeschichte und mögliche Prognosen, vor allem in Hinblick auf die evtl. bereits eingeschränkte oder zumindest erheblich gefährdete Erwerbsfähigkeit. Sie sollten also bei Ihrem Rehaantrag auch bereits Ihnen vorliegende medizinische Unterlagen hinzufügen, die die Notwendigkeit einer Reha zur Verminderung/Vermeidung einer gefährdeten Erwerbsminderung belegen. Sollten dann noch Unterlagen notwendig sein, fordert die DRV die dann bei den Ärzten an (dafür erklären Sie die Schweigepflichtentbindung). Damit Sie also erst mal der Aufforderung der Krankenkasse genüge tun, sollten Sie den Antrag also stellen und das Ergebnis abwarten. Sollte die DRV der Meinung Ihres Arztes folgen (eine OP ist noch abzuwarten), dann müsste eben erst einmal die Krankenkasse trotzdem weiterhin Krankengeld bezahlen (bis die maximale Grenze von 78 Wochen inkl. Entgeltfortzahlung erreicht ist), denn auch die KK hat sich dann an die Entscheidung der DRV zu halten. Sofern Ihnen eine Reha bewilligt wird, dürfen Sie diese dann aber nicht ohne Rücksprache mit der Krankenkasse ablehnen (eingeschränktes Dispositionsrecht). Ein schönes Wochenende und alles Gute!
-am 22.01.2022 | 20:23
Hallo Matz, die Entscheidung des Sozialmedizinischen Dienst des Hauses Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers entscheidet auf Basis aller vorliegenden medizinischen Unterlagen. Sollten bereits Unterlagen aus früheren Reha- oder auch Rentenverfahren vorliegen, werden in der Regel auch diese berücksichtigt. Sollten Ihnen selbst noch ergänzende Unterlagen aus früheren Behandlungen vorliegen, welche mit der Diagnose zusammen hängen, auf dieser die beantragte Rehabilitationsmaßnahme fundiert, ist es sicher nicht falsch, wenn Sie diese Unterlagen mitsenden. Sollte der sozialmedizinische Dienst nicht sicher sein, eine Entscheidung treffen zu können, werden in der Regel über Sie als Versicherter ergänzende ärztliche Befunde/Gutachten von Ihren behandelnden Ärzten angefordert. Die Durchführung von medizinischen Begutachtungen über Ärzte des Rentenversicherungsträges sind in Reha-Verfahren dagegen unüblich. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Matzam 23.01.2022 | 14:03
Hallo zusammen, Vielen Dank für die Infos an Siehe hier und das Expertenteam. ich habe ein paar aktuelle Unterlagen hier, aber längst nicht alle. Diese werde ich mit dem Reha-Antrag einsenden. Naja. dann heißt es eben abzuwarten wie die DRV entscheidet. Die aktuelle Lage macht es ja auch nicht einfacher. (z.B. planbare Operationen). Da wird noch einiges an Zeit ins Land gehen, was ich nicht hoffe. Viele Grüße und einen schönen Sonntag Matz
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