Hallo hncn1231,
der geschilderte Sachverhalt ist in der Form ungewöhnlich. Normalerweise würde ein Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben vor einer Entscheidung zur Berentung durchgeführt.
Wir empfehlen Ihnen eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers zur Aufklärung des Sachverhaltes.