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Experten-Antwort

Aufgabegewinn - reiner Buchwert

von Stargold07.01.2021 | 14:26
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6 Antworten

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Durch Betriebsaufgabe ist ein Aufgabegewinn entstanden, dieser Aufgabegewinn sind reine Buchwerte durch Zurückführen von Grundstücksanteil und Garage etc. der Freibetrag von 45 000 wurde schon ausgeschöpft in vorigen Jahren. Es handelt sich auch um ein Haus/Grundstück das nicht mehr in meinem Besitz ist, sondern schon dem Sohn übergeben. Wird Aufgabegewinn als reiner Buchwert gleichbehandelt wie tatsächlicher Geldgewinn ? Das ist doch kein Arbeitseinkommen, sondern Werte an Haus und Grundstück.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stargold,

wenn das Finanzamt den steuerrechtlichen Gewinn Ihrem Sohn zurechnet, liegt bei Ihnen kein Hinzuverdienst vor.

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5 Antworten

Steueram 07.01.2021 | 15:40
Ist das hier ein Steuerforum. Nein! Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Siehe hieram 07.01.2021 | 15:51
Sofern Einnahmen aus Betriebsaufgabe/-Veräußerung steuerrechtlich als steuerpflichtige Einkünfte ("Veräußerungsgewinn") gewertet werden, gelten diese als Hinzuverdienst bezüglich eines Rentenbezuges.
Stargoldam 08.01.2021 | 09:49
es ist schon eine Rentenfrage durch diesen Aufgabegewinn der ein reiner Buchwert ist Rückfühung der Gescäftsräume etc. ins Privatvermögen (Haus) das mir nicht mehr gehört. wurde mir die Rente komplett für 2018 gestrichen und ich soll 8600 Euro zurückzahlen die ich nicht habe. ich lebe von 760,00 meine Rente und 70,00 Euro Witwenrente, Das kann doch unmöglich als Arbeitseinkommen gerechnet werden ? keiner kann mir darüber eine konkrete Auskunft geben. Steuerberater habe ich nicht mehr, da ich mir den nicht mehr leisten kann, bzw. auch nicht mehr brauche.
Stargoldam 08.01.2021 | 10:50
** kann man das noch nachträglich machen oder beantragen? bisher ist das nicht geschehen, hat mir noch niemand gesagt ??
Siehe hieram 08.01.2021 | 10:56
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