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Eine Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes liegt u. a. nur vor, wenn die entsprechende Vereinbarung zumindest bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt reicht, zu dem der Arbeitnehmer eine - ggf. auch geminderte - Altersrente in Anspruch nehmen kann. Ich gehe einmal davon aus, dass Ihr Altersteilzeitvertrag diese Voraussetzung erfüllt. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, wonach Sie nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums der Altersteilzeit gezwungen wären, in Rente zu gehen. Sie können anschließend selbstverständlich wieder arbeiten, auch wenn dies sicher nicht im Sinne der Erfinder der Altersteilzeit ist. Sollten Sie beim gleichen Arbeitgeber weiterarbeiten und es dadurch zu keiner Neueinstellung kommen, dann würde Ihr Arbeitgeber dadurch wohl keine Förderung durch die Arbeitsagentur bekommen.
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