Hallo Willhelm,
laut Ihren Angaben haben Sie bis 2021 Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten, weil eine volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt worden sei. Unklar ist, weshalb die Grundsicherungsleistungen dann eingestellt worden sind. Ich würde Ihnen empfehlen, mit dem zuständigen Träger der Grundsicherung Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Der Rentenversicherungsträger kann nur auf Veranlassung des Grundsicherungsträgers eine Überprüfung vornehmen.
Zum Arbeitsrecht kann im Rahmen dieses Forums leider keine Auskunft erteilt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung