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Experten-Antwort

Aufhebungsbescheid des Bürgergeldes bei laufenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von Sam25.09.2025 | 14:26
367 Ansichten
12 Antworten
Hallo liebes Experten-Team, ich beziehe derzeit Bürgergeld. Seit 2 Jahren bin ich arbeitsunfähig geschrieben und habe inzwischen Erwerbsminderungsrente beantragt. Der Antrag läuft noch, beziehungsweise wurde seitens der Rentenversicherung noch nicht bearbeitet. Heute erhalte ich nun die schriftliche Mitteilung vom Jobcenter, dass die Bewilligung des Bürgergeldes übernächsten Monat aufgehoben wird. Ist dies rechtlich möglich? Wer hilft unentgeltliche Widerspruch einzureichen? Für eine Antwort bedanke ich mich gerne vorab. Mit freundlichen Grüßen Sam

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2025 | 08:30

Hallo Sam,

 

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht des Bürgergeldes bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beantworten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihr zuständiges Jobcenter oder eines der einschlägigen Foren zum Bürgergeld verweisen muss.


 

11 Antworten

RWam 25.09.2025 | 14:47
Haben dasJobcenter eine Begründung dabei geschrieben?
.am 25.09.2025 | 15:18
Ich glaube, das ist nicht rechtens. Aber fragen Sie mal hier. Dort weiss man eher, was zu tun ist. https://www.elo-forum.org/…
KSCam 25.09.2025 | 16:03
Vielleicht ist das JC bereits auf elektronischm Weg über eine Rentenbewilligung informiert, die Sie noch nicht im Briefkastn haben? Aber wer im Forum soll das denn wissen? Rufen Sie morgen beim JC an und erfragen den Grund dafür. Vielleicht gibt es nach diesem Telefonat gar keinen Grund mehr sich aufzuregen und an einen Widerspruch zu denken?
Samam 25.09.2025 | 17:50
RW schrieb

Haben dasJobcenter eine Begründung dabei geschrieben?

Ja, die Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Dienst bestätigte, dass ich auch nicht für 3 Stunden arbeiten kann. Daher musste ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Das war eine Auflage vom JC.
KSCam 25.09.2025 | 17:57
Sam schrieb

Ja, die Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Dienst bestätigte, dass ich auch nicht für 3 Stunden arbeiten kann. Daher musste ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Das war eine Auflage vom JC.

Dann stimmt meine Vermutung dass das JC schon über die Rentenentscheidung informiert ist, denn erst dann stellt sie die Leistung ein.
am 25.09.2025 | 18:37
KSC schrieb

Dann stimmt meine Vermutung dass das JC schon über die Rentenentscheidung informiert ist, denn erst dann stellt sie die Leistung ein.

Wie kommen Sie darauf, dass Ihre Vermutung stimmt? Wer gar nicht arbeitsfähig ist, dürfte auch keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Er ist ja gar nicht vermittelbar. Da ist wohl eher das Grundsicherungsamt/Sozialhilfe zuständig.
^am 25.09.2025 | 19:46
Sam schrieb

Ja, die Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Dienst bestätigte, dass ich auch nicht für 3 Stunden arbeiten kann. Daher musste ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Das war eine Auflage vom JC.

Nicht jeder, der vom ÄD der BA /des JC ein aufgehoben Leistungsvermögen bescheinigt bekommt, ist es aus Sicht der DRV dann auch
Gam 25.09.2025 | 19:48
schrieb

Wie kommen Sie darauf, dass Ihre Vermutung stimmt? Wer gar nicht arbeitsfähig ist, dürfte auch keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Er ist ja gar nicht vermittelbar. Da ist wohl eher das Grundsicherungsamt/Sozialhilfe zuständig.

Grundsicherung gibt es nur bei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Diese festzustellen obliegt allein der Rentenversicherung. Erst bei einem positiven Bescheid ist das JC bei Bedürftigkeit nicht mehr zuständig
Unterschied am 25.09.2025 | 19:51
Sam schrieb

Ja, die Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Dienst bestätigte, dass ich auch nicht für 3 Stunden arbeiten kann. Daher musste ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Das war eine Auflage vom JC.

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen Arbeitsunfähig und Erwerbsunfähig. Aber woher wollen Sie wissen, dass der Antrag auf EMR noch gar nicht bearbeitet wurde ?
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