Hallo Sam,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht des Bürgergeldes bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beantworten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihr zuständiges Jobcenter oder eines der einschlägigen Foren zum Bürgergeld verweisen muss.
Vielleicht ist das JC bereits auf elektronischm Weg über eine Rentenbewilligung informiert, die Sie noch nicht im Briefkastn haben?
Aber wer im Forum soll das denn wissen? Rufen Sie morgen beim JC an und erfragen den Grund dafür. Vielleicht gibt es nach diesem Telefonat gar keinen Grund mehr sich aufzuregen und an einen Widerspruch zu denken?
Ich glaube, das ist nicht rechtens. Aber fragen Sie mal hier. Dort weiss man eher, was zu tun ist.
https://www.elo-forum.org/
Haben dasJobcenter eine Begründung dabei geschrieben?
Ja, die Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Dienst bestätigte, dass ich auch nicht für 3 Stunden arbeiten kann. Daher musste ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Das war eine Auflage vom JC.
Dann stimmt meine Vermutung dass das JC schon über die Rentenentscheidung informiert ist, denn erst dann stellt sie die Leistung ein.
Ja, die Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Dienst bestätigte, dass ich auch nicht für 3 Stunden arbeiten kann. Daher musste ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Das war eine Auflage vom JC.
Wie kommen Sie darauf, dass Ihre Vermutung stimmt? Wer gar nicht arbeitsfähig ist, dürfte auch keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Er ist ja gar nicht vermittelbar. Da ist wohl eher das Grundsicherungsamt/Sozialhilfe zuständig.
Ja, die Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Dienst bestätigte, dass ich auch nicht für 3 Stunden arbeiten kann. Daher musste ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Das war eine Auflage vom JC.
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