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Experten-Antwort

Aufhebungsvertrag

von unsicher11.02.2026 | 08:22
203 Ansichten
5 Antworten
Guten Morgen. Ich bin krank aus der Reha entlassen, soll nicht in meinen Beruf zurückkehren und mein Arbeitgeber kann mir keine innerbetriebliche Umsetzung anbieten. Jetzt will er, dass ich einen aufhebungsvertrag unterschreibe, anstatt mich zu kündigen. Ich habe dadurch keinerlei Vorteile (kein Abfindung und ähnliches) Ich habe LTA beantragt und noch keinen neuen Job in Aussicht. Ich befürchte, dass das erhebliche Nachteile für mich haben wird, wenn ich diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wo kann ich mich hinwenden, um mich beraten zu lassen? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2026 | 10:11

Hallo unsicher,

 

arbeitsrechtliche Fragen können im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an die von den anderen Forumsteilnehmern genannten Stellen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Arbeitsrechtam 11.02.2026 | 08:28
Das ist in erste Linie eine arbeitsrechtliche Frage. Also Betriebsrat, Gewerkschaft ggf. Anwalt für Arbeitsrecht. Und sobald die LTA bewilligt ist und Sie den Rehafachberater haben, kann der auch was dazu sagen. Ganz grundsätzlich stellt sich mir die Frage, weshalb Ihr Arbeitgeber jetzt schon einen Aufhebungsvertrag will. Sind Sie noch im Krankengeld oder Nahtlosigkeit? Dann kosten Sie ihn ja kein Gehalt und das Arbeitsverhältnis sollte weiter ruhen wie die letzte Zeit auch schon. Aber hier in einem anonymen Forum können Sie keine rechtssichere Auskunft erhalten. Bitte an o. g. Stellen wenden. Wenn mit der LTA alles in trockenen Tüchern ist und die finanzielle Sicherung klar, kann es ggf. Sinn machen, das alte Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Finger weg von einem Aufhebungvertragam 11.02.2026 | 09:00
Sie sollten auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, und erst recht nicht, wenn Ihr Arbeitgeber noch nicht mal eine Abfindung anbietet. Er will Sie nur so billig wie möglich loswerden, am besten ohne Kündigungsfrist. Dann kann er Ihnen ja selber kündigen! Sie sind dann in einer wesentlich besseren Position al bei einer Abfindung. Dann können Sie immer noch überlegen, ob Sie gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Bei einem Aufhebungsvertrag kann man sehr viel falsch machen, insebesondere droht eine lange Sperrfrist beim ALG1 und weitere finanzielle Nachteile (steuerlich, Wegfall von Kündigungsfristen etc.) Das muss man im Fall des Falles IMMER im Detail mit einem Fachanalt für Arbeitsrecht besprechen, bevor man so etwas überhaupt unterschreibt.
unsicheram 11.02.2026 | 14:01
Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir erstmal sehr weitergeholfen.
unsicheram 11.02.2026 | 14:01
Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir erstmal sehr weitergeholfen.
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