Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind kein rentenschädlicher Hinzuverdienst.
Um auf der sicheren Seite zu sein (in der "Abfindung" könnten ja auch Gehaltsteile versteckt sein :)) sollten Sie das der DRV mitteilen.
Würden Sie keine Abfindung erhalten wäre es für die DRV unerheblich zu wissen ob Ihr Beschäftigungsverhältnis noch besteht oder nicht, bzw. ob Kündigungsfristen eingehalten wurden oder nicht.